Hauptbereich
Das Standesamt stellt sich vor
Vorzimmer – Standesamt – Friedhofsamt: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Im Vorzimmer sind sämtliche Sekretariatsarbeiten für den Bürgermeisters zu erledigen, wie das Führen des Kalenders mit Terminvergabe, die Überwachung der Listen unserer Altersjubilare ab 70 Jahren, städtische Veranstaltungen organisieren.
Zu den Hauptaufgaben des Standesamts gehört die Feststellung des Personenstandes einer Person. Der Personenstand umfasst Daten über Geburt, Eheschließung und Tod, sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen. Die Beurkundung eines Personenstandsfalls findet immer am Ort des Ereignisses statt. Hierzu führen wir für unseren Zuständigkeitsbereich der Gemarkung Löwenstein ein Geburtenregister, ein Eheregister und ein Sterberegister.
Zu unseren Aufgaben gehört es diese Register zu pflegen, das heißt damit verbundene Hinweise und Folgebeurkundungen einzutragen. Diese Register werden ab 2009 elektronisch geführt. Aus diesen Registern bzw. aus unseren „alten“ Standesamtsbüchern können jederzeit Urkunden ausgestellt werden.
Das Friedhofsamt ist für die Verwaltung der Löwensteiner Friedhöfe zuständig und regelt die Formalitäten für die Bestattungen auf unseren Friedhöfen.