Hauptbereich
Das Hauptamt stellt sich vor
Das Hauptamt ist ein Fachbereich der Kommunalverwaltung in der klassischen Dreigliederung (Bürgermeister – Kämmerei – Hauptamt).
Das Zuständigkeitsgebiet umfasst bei der Stadt Löwenstein insbesondere drei Kernaufgaben:
Allgemeine Verwaltung
Hierunter fallen unter anderem die grundsätzliche Ablauforganisation der inneren Verwaltung, Digitalisierung, die Erarbeitung des Ortsrechtes der Stadt, die Kindergartenverwaltung, das Personalamt, das Bürgerbüro, die Geschäftsstelle des Gemeinderates sowie die Durchführung von Wahlen.
Ordnungsamt
Dieses Aufgabengebiet umfasst die Aufgabenwahrnehmung als Ortspolizeibehörde sowie die Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz. Hinzu kommen die Unterbringung und Integration von Asylbewerbern und Geflüchteten, die Freiwillige Feuerwehr, die Jagdverpachtung sowie der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz.
Bauamt
Die Kernaufgaben sind die Bauverwaltung sowie die Beratung in baurechtlichen Fragen, die städtische Bauleitplanung, Einsichtnahme in Bebauungspläne oder den Flächennutzungsplan.
Hinzu kommen Aufgaben im Naturschutz, des Wasserrechtes und der Landschaftspflege durch die Lage von Löwenstein in mehreren Landschaftsschutzgebieten und im Naturpark „Schwäbisch-Fränkischer Wald“.
Grundsätzlich ist das gesamte Aufgabengebiet des Hauptamtes sehr flexibel und kann nicht nur auf diese drei Kernaufgaben beschränkt werden. Oftmals besteht die Arbeit im Hauptamt auch darin, Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu verschiedenen Lebenslagen zu beantworten oder in anderer Weise behilflich zu sein.