Haupt-/ Bauamt: Stadt Löwenstein

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Verwaltung & Politik

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Das Hauptamt stellt sich vor

Das Hauptamt ist eine Abteilung der Kommunalverwaltung in der klassischen Dreigliederung (Bürgermeister – Kämmerei – Hauptamt). Dieses Aufgabengebiet ist in jeder Kommunalverwaltung etwas anders geregelt. Die große Bandbreite der zu bewältigenden Aufgaben lässt sich nicht abschließend darstellen. Grundsätzlich sind folgende Aufgabengebiete beinhaltet:

Das Hauptamt:
Hier sind unter anderem die Kindergartenverwaltung, die interne Organisation der Stadtverwaltung, die Abwicklung aller Wahlen sowie die Grundbucheinsichtstelle angesiedelt.

Das Ordnungsamt:
Dieser Teil umfasst derzeit insbesondere die Erarbeitung des Ortsrechtes der Stadt, die Aufgabenwahrnehmung als Ortspolizeibehörde, sowie die Gefahrenabwehr nach dem Polizeigesetz. Des Weiteren die Unterbringung und Integration von Asylbewerbern und Geflüchteten, die Freiwillige Feuerwehr, die Jagdverpachtung sowie den Katastrophenschutz.

Das Bauamt:
Die Kernaufgaben hierbei sind die Bauverwaltung sowie die Beratung in baurechtlichen Fragen, die städtische Bauleitplanung, Einsichtnahme in Bebauungspläne oder den Flächennutzungsplan.

Hinzu kommen Aufgaben im Naturschutz, des Wasserrechtes und der Landschaftspflege durch die Lage von Löwenstein in mehreren Landschaftsschutzgebieten und im Naturpark „Schwäbisch-Fränkischer Wald“.
Oftmals besteht die Arbeit im Hauptamt aber auch ganz einfach darin, Anfragen zu verschiedenen Lebenslagen zu beantworten oder in anderer Weise behilflich zu sein.

Zum Hauptamt gehören außerdem das Bürgerbüro und das Personalamt für die städtischen Mitarbeiter.

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