Führerschein: Stadt Löwenstein

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Einen Führerschein Klasse A, B, A1, A2, AM, L oder T erstmals beantragen

Wie stelle ich einen Antrag?
Der Antrag auf Ersterteilung muss persönlich mit allen Unterlagen über das Bürgerbüro im Rathaus erfolgen. Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder auf der Homepage des Landratsamtes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (3,5 x 4,5 cm)
  • Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs im Original
  • Angabe der Fahrschule
  • Antragsgebühr von 5,10 € (beim Bürgerbüro zu zahlen)

Falls Sie mehrere Klassen beantragen, müssen Sie auf der Rückseite des Antrags die Doppelklasseerklärung ausfüllen. Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt; sobald er vorliegt und alles überprüft ist werden Sie vom Landratsamt zur Prüfung zugelassen.

Hinweise:
Der Prüfauftrag ist nur ein Jahr lang nach Erteilung gültig; er kann einmalig vor Ablauf des Jahres auf Antrag gebührenpflichtig um ein weiteres Jahr im Landratsamt Heilbronn verlängert werden. Die Praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Ansonsten verliert sie ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Heilbronn.

 

Führerschein mit 17 - Begleitetes Fahren

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Sie sind mindestens 16 1/2 Jahre alt
  • Sie müssen mindestens eine Begleitperson benennen

Welche Voraussetzungen muss meine Begleitperson erfüllen?

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Sie muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz des Führerscheins der Klasse B, EU-/EWR oder der Schweiz (alte Klasse 3) sein
  • Sie darf nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben
  • Es gilt die 0,5-Promille-Grenze

Wie stelle ich einen Antrag?
Der Antrag auf Ersterteilung muss persönlich mit allen Unterlagen über das Bürgerbüro im Rathaus erfolgen. Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder auf der Homepage des Landratsamtes. Ebenso können Sie den Antrag online beim Landratsamt stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (3,5 x 4,5 cm)
  • Sehtestbescheinigung im Original (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses im Original
  • Angabe der Fahrschule
  • Formblätter für die Begleitpersonen.
    Bitte lesen Sie das Formblatt genau durch und bringen Sie die Unterlagen zu den Begleitpersonen (Kopien der Vorder- und Rückseiten der Führerscheine sowie der Personalausweise und Pässe) zur Antragstellung mit.
  • Antragsgebühr von 5,10 € (beim Bürgerbüro zu zahlen)

Ablauf:
Nachdem Ihr Antrag von uns ins Landratsamt geschickt wurde, wird er bearbeitet und die Begleitpersonen werden überprüft. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erteilt das Landratsamt Heilbronn den Prüfauftrag an die zuständige Prüfstelle, Ihre Fahrschule wird darüber verständigt. Wenn Sie nur die Klasse B beantragt haben, bekommen Sie nach bestandener Prüfung und Erreichen des Mindestalters die Prüfbescheinigung vom Prüfer. Diese berechtigt Sie zum Führen eine Kraftfahrzeuges.
Die Prüfbescheinigung wird drei Monate nach Vollendung 18. Lebensjahr ungültig.

Führerscheinaushändigung:

Der Kartenführerschein wird Ihnen mit Vollendung Ihres 18. Lebensjahres per Brief übersandt, sodass Sie wenige Tage später Ihren Führerschein erhalten. Bei der Beantragung von mehreren Klassen oder wenn Sie bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, ist der Führerschein nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei der Fahrerlaubnisbehörde abzuholen. Die Abholung ist persönlich, aber auch durch Bevollmächtigte, bei der Führerscheinstelle möglich.

Zur Bevollmächtigung sind folgende Unterlagen nötig:

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Heilbronn.

Umtausch in den Kartenführerschein

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.

Klasse 2:
Wenn Sie die Klasse 2 besitzen, endet die Berechtigung, die entsprechenden Fahrzeuge zu führen, mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Falls Sie danach noch die entsprechenden Fahrzeuge führen möchten, sollten Sie rechtzeitig umtauschen. Beachten Sie in diesem Fall die Informationen zur Verlängerung der C-Klassen des Landratsamtes Heilbronn.

Antragstellung:
Der Antrag muss persönlich beim Bürgerbüro (Rathaus Löwenstein) oder bei der Führerscheinstelle Heilbronn gestellt werden. Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich. Das Antragsformular erhalten Sie im Rathaus oder auf der Homepage des Landratsamtes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (3,5 x 4,5 cm)
  • Führerschein (grau/rosa)

Hinweis:

  • Falls Sie die Klasse T zusätzlich benötigen, müssen Sie einen Nachweis der Berufsgenossenschaft (Beitragsrechnung) vorlegen.
  • Die Umstellung eines Kartenführerscheins kann vier bis sechs Wochen dauern. Bitte beantragen Sie den Umtausch daher rechtzeitig. In dringenden Fällen kann die Bestellung des Kartenführerscheins auf dem Expresswege erfolgen. Hierbei entstehen jedoch zusätzliche Kosten.
  • Seit dem 19. Januar 2013 gibt es ein neues Muster des EU-Scheckkartenführerscheins. Führerscheine werden ab diesem Datum nur noch auf 15 Jahre befristet ausgestellt.
  • Die Abholung des Führerscheins ist sowohl persönlich als auch durch Bevollmächtigte bei der Führerscheinstelle möglich.
  • Zur Bevollmächtigung sind folgende Unterlagen nötig:

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Heilbronn.

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