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Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Erweiterung Hotelanlage Roger“
Erneute öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.03.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit der Begründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Maßgebend ist der Entwurf des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach, vom 30.10.2015/30.11.2016/20.11.2017/23.02.2023.
Die erneute öffentliche Auslegung findet in der Zeit
vom 27.03.2023 bis 14.04.2023
während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Maybachstraße 32, 74245 Löwenstein statt. Bestandteil der ausliegenden Unterlagen sind: Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung und Nachträgen, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sowie Vorhaben- und Erschließungsplan. Da der Bebauungsplan der Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Gründe für die erneute öffentliche Auslegung:
Änderung der Vorhabenplanung (neu: zwei freistehende Gebäude statt Gebäuderiegel, überdachte Stellplätze mit Solaranlage), Klarstellung der Zulässigkeit von Solaranlagen auf Gebäuden und auf Stellplatzflächen im Textteil. Die Änderungen sind im Textteil und in der Begründung in blauer Schrift dargestellt.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich (auch elektronisch an info(@)stadt-loewenstein.de) oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Stellungnahmen dürfen gem. § 4a (3) BauGB nur noch zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4a (4) BauGB auch im Internet unter www.stadt-loewenstein.de oder https://kaeseringenieure.de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.
Löwenstein, 17.03.2023
gez. Schifferer
Bürgermeister
Bekanntmachungstag: 16. März 2023