Personalausweis & Reisepass: Stadt Löwenstein

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Wann besteht Pass- oder Ausweispflicht?

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen. Kindern kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ein Kinderreisepass ausgestellt werden.

Auskünfte zu Ausweisen und Pässen erhalten Sie über das Bürgerbüro unter Telefonnummer: 07130 22–12 oder Telefonnummer: 07130 22–13.

Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob ihre Ausweisdokumente noch gültig sind. Allgemein sollte allerdings beachtet werden, dass bei einer Auslandsreise ein Personalausweis oder Kinderreisepass eventuell nicht ausreichend ist. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über www.auswaertiges-amt.de eingeholt werden.

Was benötige ich zur Antragstellung?

Um den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses zu stellen, müssen Sie persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen. Es ist nicht möglich sich hierbei vertreten zu lassen. Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Kindern und Jugendlichen:
    • Alter Kinderausweis, -reisepass oder Geburtsurkunde
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Vordruck im Rathaus)
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 4,5 x 3,5 cm

Hinweis:
Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die den Formvorschriften entsprechen. Diese können auf der Foto-Mustertafel (PDF-Datei) eingesehen werden. Seit dem 1. Dezember 2013 werden im Meldeprogramm auch diakritische Zeichen gespeichert. Sollten Sie solche Zeichen in Ihrem Namen haben, benötigen wir zusätzlich Ihre Geburtsurkunde.

Welche Gebühren kommen auf mich zu und wie lange ist das neue Dokument gültig?

Die Gebühren für alle Ausweise und Pässe müssen direkt bei der Antragstellung bezahlt werden. Alle Gebühren finden Sie nachstehend in der Übersicht:

Personalausweis:

  • Für Antragsteller unter 24 Jahre fällt eine Gebühr von 22,80 € an. Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre.
  • Für Antragsteller über 24 Jahre fällt eine Gebühr von 37,00 € an. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.
  • Bei einem Vorläufigen Personalausweis fällt eine Gebühr von 10,00 € an. Die Gültigkeit beträgt 3 Monate.

Reisepass:

  • Für Antragsteller unter 24 Jahre fällt eine Gebühr von 37,50 € an. Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre.
  • Für Antragsteller über 24 Jahre fällt eine Gebühr von 60,00 € an. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.

Expressreisepass:

  • Für Antragsteller unter 24 Jahre fällt eine Gebühr von 69,50 € an. Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre.
  • Für Antragsteller über 24 Jahre fällt eine Gebühr von 91,00 € an. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.

Kinderreisepass:

  • Ein Kinderreisepass kann nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Es fällt eine Gebühr von 13,00 € an, die Gültigkeit beträgt 1 Jahr.
  • Eine Verlängerung (vor Ablauf der Gültigkeit) kann für 6,00 € eingetragen werden. Diese ist ebenfalls 1 Jahr gültig, höchstens allerdings bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Lieferzeiten:
Die Ausstellung und Lieferung der Ausweisdokumente durch die Bundesdruckerei Berlin dauert ca. 2-3 Wochen. Eine Ausnahme hierbei ist der Expressreisepass, dieser wird in 2-3 Werktagen geliefert.

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