Personalausweis & Reisepass: Stadt Löwenstein

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Wann besteht Pass- oder Ausweispflicht?

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.

Neue Kinderreisepässe werden seit 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt. Alte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Es ist darauf zu achten, dass das Lichtbild aktuell ist.
Ansonsten können an den Grenzübergängen Probleme auftreten.

Auskünfte zu Ausweisen und Pässen erhalten Sie über das Bürgerbüro unter Telefonnummer: 07130 22–12 oder Telefonnummer: 07130 22–13.

Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob ihre Ausweisdokumente noch gültig sind. Allgemein sollte allerdings beachtet werden, dass bei einer Auslandsreise ein Personalausweis eventuell nicht ausreichend ist. Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über www.auswaertiges-amt.de eingeholt werden.

Was benötige ich zur Antragstellung?

Um den Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses zu stellen, müssen Sie persönlich beim Bürgerbüro vorsprechen. Es ist nicht möglich sich hierbei vertreten zu lassen. Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Kindern und Jugendlichen:
    • Alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Vordruck im Rathaus)
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 4,5 x 3,5 cm

Hinweis:
Es werden nur Lichtbilder akzeptiert, die den Formvorschriften entsprechen. Diese können auf der Foto-Mustertafel (PDF-Dokument, 503,33 KB, 18.07.2018) eingesehen werden. Seit dem 1. Dezember 2013 werden im Meldeprogramm auch diakritische Zeichen gespeichert. Sollten Sie solche Zeichen in Ihrem Namen haben, benötigen wir zusätzlich Ihre Geburtsurkunde.

Welche Gebühren kommen auf mich zu und wie lange ist das neue Dokument gültig?

Die Gebühren für alle Ausweise und Pässe müssen direkt bei der Antragstellung bezahlt werden. Alle Gebühren finden Sie nachstehend in der Übersicht:

Personalausweis:

  • Für Antragsteller unter 24 Jahre fällt eine Gebühr von 22,80 € an. Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre.
  • Für Antragsteller über 24 Jahre fällt eine Gebühr von 37,00 € an. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.
  • Bei einem Vorläufigen Personalausweis fällt eine Gebühr von 10,00 € an. Die Gültigkeit beträgt 3 Monate.

Reisepass:

  • Für Antragsteller unter 24 Jahre fällt eine Gebühr von 37,50 € an. Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre.
  • Für Antragsteller über 24 Jahre fällt eine Gebühr von 70,00 € an. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.

Expressreisepass:

  • Für Antragsteller unter 24 Jahre fällt eine Gebühr von 69,50 € an. Die Gültigkeit beträgt 6 Jahre.
  • Für Antragsteller über 24 Jahre fällt eine Gebühr von 102,00 € an. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre.

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