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Infos zum Kindergarten "Löwenburg"
Kindergarten "Löwenburg" Löwenstein
Oberer Weg 6
74245 Löwenstein
Telefonnummer: 07130 451219 Kindergarten
Telefonnummer: 07130 4019005 Krippe
Loewenburg(@)gmx.net
Krippe.loewenburg(@)gmail.com
Gesamtleiterin: Claudia Gembus E-Mail schreiben Telefonnummer: 07130 22-24
Der Kindergarten "Löwenburg" wird von der Stadt Löwenstein als Regelkindergarten geführt und besteht aus 3 Gruppen:
- 2 Kindergarten-Gruppen
- 1 Krippengruppe (Erst Anmeldung nach der Geburt ihres Kindes)
Öffnungszeiten Regelkindergarten
- Montag bis Freitag
7.30 Uhr Uhr 12.25 Uhr - Montag, Mittwoch, Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Durch den Verein "Elterninitiative Löwenburg" ist das Angebot der Öffnungszeiten erweitert:
- Montag bis Freitag
7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Ein Mittagessen für Kindergartenkinder wird angeboten.
Im Kindergarten Löwenburg werden Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr aufgenommen. Bei vorhandenen Kindergartenplätzen auch schon ab 2 Jahren und 9 Monaten. In der Kinderkrippe werden Kinder ab dem sechsten Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr betreut.
Öffnungszeiten der Krippe
- Montag bis Freitag
jeweils von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr
Anmeldung und Konzeption
Die Anmeldungen zur Aufnahme erfolgen im jeweiligen Kindergarten.
Alles rund um FSJ und BFD
Mit jährlich rund 1.250 Freiwilligen im FSJ und BFD ist das Wohlfahrtswerk einer der großen Träger von Freiwilligendiensten in Baden-Württemberg. Die Auswahl an Tätigkeiten und Einrichtungen ist vielfältig: Wir helfen dabei, dass jeder und jede den passenden Platz in einer unserer über 700 Einsatzstellen findet, um #wassinnvollestun zu können.
Übrigens: FSJ und BFD ist nicht nur was für junge Leute, die sich nach ihrer Schulzeit orientieren oder sozial engagieren wollen. Mit dem BFD 27+ gibt es auch einen Freiwilligendienst für Erwachsene in jeder Lebensphase. Und auch für geflüchtete Menschen oder Interessierte aus dem Ausland eignen sich FSJ und BFD (Deutschkenntnisse vorausgesetzt).
#wassinnvollestun beim Wohlfahrtswerk
In diesen Bereichen können sich Freiwillige bei uns engagieren
- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Krankenhäuser und Fachkliniken
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für Senioren
- Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Einrichtungen im Bereich Bildung, Kultur oder Sport
Unterschied zwischen FSJ und BFD
Kurz gesagt: Für junge Menschen bis 26 Jahre unterscheiden sich FSJ und BFD kaum voneinander. Bei einem BFD gibt es nach oben keine Altersgrenze und er ist für Personen über 27 Jahren (BFD 27+) auch ohne besonderen Voraussetzungen in Teilzeit möglich.
Trifft das zu bei Dir und weckt das Dein Interesse?
Dann melde dich bei Claudia Gembus (Gesamtleitung der Kindergärten) Telefonnummer: 07130/2224 oder
per Claudia.gembus(@)stadt-loewenstein.de