Aktuelles aus dem Gemeinderat: Stadt Löwenstein

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Bericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 05. März 2020

icon.crdate13.11.2018

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Käppelesfeld-West“ - Durchführung eines Bürgerentscheids/Bürgerbegehren

Der Gemeinderat hat am 23.01.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Käppelesfeld-West“ auszustellen. Für den Planbereich ist die Abgrenzungskarte vom 09.01.2020, gefertigt durch das Ingenieurbüro Käser, Untergruppenbach, maßgebend. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen im Teilort Hößlinsülz geschaffen werden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.02.2020 im Amtsblatt der Stadt Löwenstein sowie am 04.02.2020 auf der Homepage öffentlich bekannt gemacht.
Gegen diesen Aufstellungsbeschluss ging am 11.02.2020 ein Schreiben der Bürgerinitiative „Genug ist genug!“ ein. Dort informieren sie über die geplante Einreichung eines Bürgerbegehrens.

Die Stadt nimmt zur Kenntnis, dass ein Interesse der Bürgerschaft besteht, über den Aufstellungsbeschluss vom 23.01.2020 im Wege der direkten Demokratie entscheiden zu lassen. Die Stadt befürwortet dies. Sie entscheidet daher – selbst und aus eigener Überzeugung – dass ein Bürgerentscheid durchzuführen ist.
Der Gemeinderat beschloss gemäß § 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg einen Bürgerentscheid durchzuführen. Den Bürgern soll die Frage zur Entscheidung vorgelegt werden:
„Soll der Gemeinderatsbeschluss vom 23.01.2020 zur Aufstellung des Bebauungsplans „Käppelesfeld-West“ aufgehoben werden?“
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bürgerentscheid gemäß der gesetzlichen Vorgaben vorzubereiten und am Sonntag, den 24.05.2020 durchzuführen.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Käppelesfeld-Abrundung Nord“ - Auslegungsbeschluss

In der Gemeinderatssitzung am 12. September 2019 hat der Gemeinderat den Beschluss für das Wohngebiet „Käppelesfeld Abrundung Nord“ gefasst. Dieser Beschluss wurde am 26. September 2019 öffentlich bekannt gemacht und in der Folge wurde vom 04.11.2019 – 04.12.2019 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange und Behörden am Verfahren beteiligt.
Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen wurden in der Sitzung behandelt und Abwägungen vorgenommen.
Hierbei stimmte das Gremium den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu.
Dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Käppelesfeld Abrundung Nord“ wurde ebenfalls zugestimmt.

Die Verwaltung wurde nunmehr beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB zu beteiligen.

Aufstellung eines Lärmaktionsplanes

In der Sitzung vom 07.11.2019 beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes. Hierfür wurde das Ingenieurbüro Zimmermann aus Haßmersheim am 16.11.2019 beauftragt.
Herr Zimmermann berichtete in der Sitzung über die aktuellen Ergebnisse seiner Untersuchung und stellte erste Maßnahmenvorschläge vor. Diese könnten zum Beispiel sein:

Im Straßenverkehr gibt es prinzipiell folgende Möglickeiten:
I.          Aktive Maßnahmen
I.a)         Verbesserung bestehender Fahrbahnbeläge (Instandhaltung)
I.b)         Lärmmindernde offenporige Fahrbahndeckschichten
I.c)         Baulicher Lärmschutz (Lärmschutzwände, -wälle)
I.d)         Einschnitts- und Troglagen des Verkehrswegs, Tunnel
II.         Passive Schallschutzmaßnahmen am Gebäude (Schallschutzfenster, Schalldämmlüfter,      schallgedämmte Rollladenkästen)
III.        Planerisch / organisatorische Maßnahmen
III.a)      Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
III.b)      Verstetigung des Verkehrsflusses (Grüne Welle – Schaltungen, Kreisverkehre,
                Verzicht auf Lichtsignalregelung)
III.c)       Verkehrslenkung- und Verlagerung (Erhöhung ÖPNV-Anteil, Umgehungsstraßen)
III.e)      Verkehrsbeschränkungen (LKW-Nachtfahrverbot)
III.f)       Gestaltung des Straßenraumes (Fahrbahneinbauten, Querschnittreduzierung)
III.g)      Städteplanerische Maßnahmen (Schließung von Baulücken , Anordnen von weniger  sensiblen Nutzungen an den Verkehrswegen)
III.h)      Förderung lärmarmer und öffentlicher Verkehrsmittel
III.i)        Öffentlichkeitsarbeit  

Neufassung der Hauptsatzung - Bildung eines beschließenden Ausschusses (Feldwegebewirtschaftung)

Der Gemeinderat sprach sich in seiner Sitzung vom 20.02.2020 für die Bildung eines beschließenden Ausschusses für die Feldwegebewirtschaftung aus.
Hierfür war die Änderung der Hauptsatzung notwendig.
Die neue Fassung regelt nun in § 4 den neu geschaffenen beschließenden Ausschuss für die Bewirtschaftung der Feldwege.
In diesem Zuge wurde auch § 6 (2) Ziff. 2.3 der Hauptsatzung angepasst, da die Tarifgruppe BAT durch den TVöD abgelöst wurde.
Die neue Fassung der Hauptsatzung erlangt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung ihre Rechtskraft.

Wahl der Mitglieder des beschließenden Ausschusses

Für die Bewirtschaftung der Feldwege hatte der Gemeinderat einen beschließenden Ausschuss gebildet, der nach einer örtlichen Besichtigung des Feldwegenetzes die Entscheidung trifft, welche Wege mit welchem Aufwand saniert werden.
Dieser Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und den vier Ratsmitgliedern: Stadträte Bernd Gröner, Markus Braun, Alexander Fichtner und Amelie Bihlmayer, sowie den zwei ständigen Stellvertretern: Stadträte Harald Koppenhöfer und Dieter Sammet.

Beauftragung des Büros König + Partner - Anlage eines Kleinspielfeldes

Für die Anlage eines Kleinspielfeldes mit Laufbahn und Sprunggrube stehen im laufenden Haushalt 250.000 € zur Verfügung. Zum Einstieg in die Planung, insbesondere zur ersten Kostenschätzung, hat das Büro König + Partner, Freie Landschaftsarchitekten ein Angebot abgegeben.
Das Büro König + Partner war bereits mit der Planung und dem Bau des bestehenden Hauptspielfeldes beauftragt.
Das Gremium beauftragte das Büro für die Leistungen zur Errichtung einem Kleinspielfeld mit Laufbahn und Sprunggrube für die Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ und Leistungsphase 2 „Vorplanung“ zum Pauschalhonorar von 4000 Euro.

Bausachen

Die Stadt erteilte nachfolgenden Bauvorhaben ihr Einvernehmen:
Obermühle 2, Bau einer Gewerbehalle und
Beckershof 1, Nutzungsänderung und Umbau der Hofanlage.

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