Aktuelles aus dem Gemeinderat: Stadt Löwenstein

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Sarah Schock Freihaus
Sarah Schock Burg
Blick Löwenstein
Löwenstein mit Wolken
Verwaltung & Politik

Hauptbereich

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 02. Dezember 2021

icon.crdate09.12.2021

Information

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022 einschließlich Finanzplanung 2021 – 2025

Der Haushaltsplan 2022 der Stadt Löwenstein sowie der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Löwenstein wurde in öffentlicher Sitzung am 02.12.2021 eingebracht, beraten und beschlossen.
Der Haushaltsplan 2022 enthält eine Kreditermächtigung in Höhe von 900.000 €.
Der Wirtschaftsplan 2022 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Löwenstein enthält 2022 ff. keine.
Das gesamte Zahlenwerk mit Satzungstext ist an anderer Stelle abgedruckt.

Änderung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt der Stadt Löwenstein

Seit der zum 01.12.2015 in Kraft getretenen Neufassung der GemO sind die Gemeinden, die ein Amtsblatt herausgeben verpflichtet, Fraktionsbeiträge zuzulassen und in einem Redaktionsstatut eine Karenzzeit im Vorfeld von Wahlen von maximal sechs Monaten zu regeln, während derer Fraktionsbeiträge ausgeschlossen sind (vgl. § 20 Abs. 3 GemO).
Dies gilt ebenfalls für Ortsvereinigungen von Parteien, Wählervereinigungen und Bewerber.
Hiermit soll die parteipolitische Neutralität der Gemeinde, als Herausgeber gewährt werden.
Aktuell geregelt ist im Redaktionsstatut der Stadt Löwenstein eine Karenzzeit von lediglich zwei Wochen vor der Wahl. Der Rechts- und Verfassungsausschuss des Städtetags Baden-Württemberg empfiehlt eine Karenzzeit von drei Monaten.
Der Gemeinderat beschloss entsprechend dieser Empfehlung diese Karenzzeit.

Beschluss über die Methodik der Wertermittlung für die Eröffnungsbilanz der Stadt Löwenstein zum 01.01.2018

In der Gemeinderatssitzung am 03.11.2016 wurde die Einführung der kommunalen Doppik zum 01.01.2018 bei der Stadt Löwenstein beschlossen.
In der Sitzung vom 01.07.2021 wurden die Werte für Grundstücks- und Straßen für die Eröffnungsbilanz der Stadt zum 01.01.2018 beschlossen.
Bevor die Eröffnungsbilanz der Stadt Löwenstein fertig gestellt werden kann, müssen noch weitere Bewertungseckdaten vom Gemeinderat festgelegt werden.
Diese Methodik für die Wertermittlung von Gebäuden und Brücken, sowie anderem Vermögen wurde von Gemeinderat festgelegt und wird in die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 eingearbeitet.

Bekanntmachungstag: 09. Dezember 2021

Infobereich