Aktuelles aus dem Gemeinderat: Stadt Löwenstein

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Verwaltung & Politik

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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. April 2021

icon.crdate20.04.2021

Information

Lärmaktionsplan

- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
- Beschlussfassung über den Abschlussbericht

Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Zimmermann aus Haßmersheim mit der Erarbeitung eines Lärmaktionsplans für Löwenstein beauftragt.
Die Öffentlichkeit wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt vom 21.11.2019 über die Durchführung und die Ziele der Aktionsplanung sowie die Art der Beteiligung informiert.
Am 21.10.2020 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde in der Gemeinderatssitzung am 21.02.2021 vorberaten.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren erfolgte im Zeitraum vom 08.02. – 08.03.2021 durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs.
Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Die Abwägungen der daraufhin eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden durchgeführt.
Aus der Bürgerschaft kam keine Anregung.
Das im Abschlussbericht zum Lärmaktionsplan der Stadt Löwenstein aufgeführte Maßnahmenpaket wurde per Beschluss als Einzelmaßnahmen mitaufgenommen:

u.a. sind dies:
Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 39 in der Ortsdurchfahrt von Löwenstein auf 30 km/h im Zeitraum 0-24 Uhr
(Beginn und Ende sind mit der Straßenverkehrsbehörde festzulegen) Installation einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags auf der B 39 in der OD von Löwenstein Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags entsprechend Tab. 4a der RLS-19 auf der B 39 im Abschnitt Tiergartenstraße – Vorhofer Straße Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags entsprechend Tab. 4a der RLS-19 auf der L 1111 (Vorhofer Straße) Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 39 in der Ortsdurchfahrt von Hirrweiler auf 30 km/h im Zeitraum 22-6 Uhr

Die im Lärmaktionsplan aufgezeigten Einzelmaßnahmen sollen im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden Zug um Zug umgesetzt werden.

Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Reisach Str. 7

-Vorstellung der Planung
-Kostenschätzung

Architekt Ruppert stellte dem Gremium, die mit der Feuerwehr entwickelte Planung für die Erweiterung Umkleide/Duschen Herren und im Bestandsgebäude Umbau und Umkleide Damen im Erdgeschoss vor. Ferner einen Anbau an den Waschplatz/Lager an der Westseite des Gebäudes.
Die Kostenschätzung weist einen Betrag über 1,1 Mio. Euro aus.
Das Gremium erteilte der Planung seine Zustimmung und beauftragte die Verwaltung die Baugenehmigung einzuholen.
Es wird von einen Zuschuss aus dem Ausgleichsstock und Zuwendungen aus dem Feuerwehrwesen ausgegangen.
Ferner gilt es noch zu klären, ob die Baumaßnahme in einem oder zwei Bauabschnitten umgesetzt werden soll.

Bekanntgabe Haushaltserlass 2021 und notwendige Maßnahmen

Der Gemeinderat der Stadt Löwenstein hat am 11.02.2021 die Haushaltssatzung 2021 sowie den Wirtschaftsplan 2021 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung beschlossen.
Das Landratsamt Heilbronn als Rechtsaufsichtsbehörde hat sowohl den Haushaltsplan 2021 der Stadt Löwenstein sowie den Wirtschaftsplan 2021 der Wasserversorgung genehmigt.
Wie bereits bei der Haushaltsplanung und auch der Haushaltseinbringung klar war, ist die Finanzlage der Stadt Löwenstein schlecht und die kommenden Finanzjahre nicht genehmigungsfähig.
Der Haushaltsplan 2021 der Stadt Löwenstein wurde in der Hoffnung eingebracht und beschlossen, dass das Baugebiet „Käppelesfeld“ in Hößlinsülz kommen wird und hieraus. Einnahmen generiert werden.
Durch das Ergebnis des Bürgerentscheides am 14.03.2021 ist entschieden worden, dass vorerst im „Käppelesfeld“ kein neues Baugebiet entstehen wird und daraus folgend keine Konsolidierung des Haushaltes der Stadt Löwenstein durch Grundstückserlöse möglich wird.
„Die Stadt Löwenstein hat im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung dringendst kurzfristige Konsolidierungsmaßnahmen einzuleiten um die dauerhafter Leistungsfähigkeit sicherzustellen.
Der Ergebnishaushalt ist durch höhere Erträge und einer Überprüfung der Aufwendungen zu verbessern um den Haushaltsausgleich langfristig sicherzustellen.

Notwendige Maßnahmen werden hieraus sein:
Diverse Gebühren, wie Wasser-, Abwasser-, Kindergarten- und Benutzungsgebühren der öffentlichen Einrichtungen neu kalkuliert und angepasst werden.
Die Stadt Löwenstein wird sich im Jahr 2021 und auch in den künftigen Jahren eng an den Pflichtaufgaben orientieren.
Es entsteht weiterhin ein hohes negativer ordentliches Ergebnis im Ergebnishaushalt.
Gemäß § 78 der Gemeindeordnung BW sollen die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Erträge aus

1. Sonstige Erträge
2. soweit vertretbar und geboten aus Entgelten für ihre Leistungen
3. im Übrigen aus Steuern
generieren.

Entgelte werden im Jahr 2021 erneut auf den Prüfstand gestellt werden und ggfs. angepasst werden.
Um die dauerhafte Leistungsfähigkeit aber wieder sicherstellen zu können, müssen weiter auch mehr Einnahmen aus Steuern jährlich wiederkehrend generiert werden.
Auf Vorschlag der Verwaltung sollen rückwirkend zum 01.01.2021 die Grundsteuer A und B zu erhöht werden. Weiterhin sind die Ausgaben der Stadt zu reduzieren um größtmögliche Einsparungen zu erzielen.
Wie im Haushaltserlass des Landratsamtes Heilbronn geschrieben, ist es dringend notwendig so früh wie möglich und das heißt: „jetzt“ Maßnahmen zu ergreifen, dass die Stadt Löwenstein auch über das Jahr 2021 hinaus noch Zahlungs- und Leistungsfähig bleibt.

Folgende Vorgehensweise wurde festgelegt:

1) Die Verwaltung wird beauftragt einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 der Stadt Löwenstein zu erstellen.
2) Im Nachtragshaushaltsplan sollten die Hebesätze der Grundsteuer A und B auf 480 Punkte rückwirkend ab 01.01.2021 festgesetzt werden.
3) Zudem wird die Verwaltung für das restliche Jahr 2021 beauftragt die Ausgaben auf die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen zu reduzieren.
4) Weiter wird die Verwaltung beauftragt, die Zuwendungen an die Vereine und Organisationen auf das unbedingt Notwendige zu beschränken und von einer Zustimmung des Gemeinderats abhängig zu machen.

Ersatzbeschaffung eines Transporters für die Wasserversorgung

Der blaue VW Transporter (Baujahr 2006, ca. 175.000 Kilometer) wird ausgetauscht. Durch die geschlossene Bauform war das Fahrzeug vielseitig einsetzbar und wird daher wieder in dieser Bauart wiederbeschafft.
Da das Fahrzeug neben dem Anhängerbetrieb auch im Gelände und im Winterdienst eingesetzt wird, ist Allradantrieb erforderlich.
Es wurden mehrere Angebote eingeholt. Der Restwert des bestehenden Fahrzeugs beträgt zum 01.03.2021 1.175€. Bei einem Neukauf wird eine sogenannte Aktionsprämie (früher Abwrackprämie) von rund 2.000€ angeboten.
Unter mehreren Bietern erhielt die Firma Auto Meister, Obersulm erhält den Auftrag über 26.946,00€ (zzgl. MwSt.) für die Lieferung eines Transporters für die Wasserversorgung.

Neufassung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung

Im letzten Jahr trat das neue Polizeigesetz für Baden-Württemberg (PolG) in Kraft.
Die kommunale Polizeiverordnung war der neuen Paragraphenfolge als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Bußgeldern und Ordnungsmaßnahmen anzupassen.
Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Polizeilichen Umweltschutz-Verordnung.
Diese Neufassung ist an anderer Stelle vollinhaltlich abgedruckt.

Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2018 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Löwenstein

In seiner Sitzung am 3. November 2016 hat der Gemeinderat der Stadt Löwensteinbeschlossen, die Haushalte der Stadt Löwenstein und des Eigenbetriebs Wasserversorgung Löwenstein zum 1. Januar 2018 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umzustellen.
Der Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Löwenstein wurde am 6. Dezember 2018 vom Gemeinderat beschlossen. Somit waren die Voraussetzungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018 gegeben.
Der Gemeinderat stellte die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Wasserversorgung Löwenstein zum 1. Januar 2018 fest.
Diese ist nach erfolgter Feststellung dem Landratsamt Heilbronn als Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die festgestellte Eröffnungsbilanz ist an anderer Stelle abgedruckt.

Bausache

Der Erweiterung der bestehenden Flutlichtanlage auf dem Sportplatz in der Seemühle um drei weitere Masten sowie die Erstellung einer Anzeigentafel wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bekanntmachungstag: 23. April 2021

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