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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Februar 2021
icon.crdate17.02.2021
Information
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021
einschließlich Finanzplanung 2020-2024
- Beratung und Beschlussfassung
Die Haushaltssatzung inklusive Haushaltsplan 2021 sowie der Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Löwenstein wurde in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 21. Januar 2021 eingebracht und danach ausführlich vorberaten.
Dieser zeigt die Finanzschwäche der Stadt Löwenstein auf und macht deutlich, wie sehr eine Abhängigkeit von den Förderungen und Zuweisungen aus Mitteln des Landes und des Bundes bestehen.
Dennoch sind keine Erhöhungen unserer Grund- oder Gewerbesteuerhebesätze vorgesehen, obwohl dies bei dem negativen Gesamtergebnis sicherlich notwendig wäre.
Das negative Haushaltsergebnis wird über die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 900 000 Euro und die Auflösung unserer Rücklagen bis zur Mindestreserve ausgeglichen.
Diese finanziell schwierige Situation ist nicht selbst verschuldet und die Stadt Löwenstein ist auch nicht die einzige Kommune, die diese Probleme lösen muss.
Eine der Ursachen sind die gestiegenen Personalkosten, die bedingt durch die Schaffung neuer Kindergartengruppen, beziehungsweise Krippengruppen.
Dies bedeutet natürlich höhere Kosten beim Personal- als auch Raumbedarf.
Allerdings hat die Stadt auch ihre „Hausaufgaben“ bezüglich der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in der Grundversorgung gemacht.
Bei der Straßenunterhaltung ist einen Kostenansatz im Haushaltsplan vorgesehen.
Bei einem größeren Projekt, nämlich den Anbau an unser Feuerwehrhaus als Pflichtaufgabe, sind noch keine Haushaltsmittel angesetzt, weil hierfür ein Ausgleichsstockantrag im nächsten Jahr gestellt wird.
Der Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Löwenstein enthält
eine Kreditermächtigung in Höhe von 50.000 Euro.
Die jeweiligen Vertreter der Fraktionen Harald Koppenhöfer, Beate Mende und Andreas Stiefel nahmen in ihren Haushaltsreden jeweils Stellung zum Planwerk.
Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung 2021 der Stadt Löwenstein inklusive Haushaltsplan, dem Finanzplan und das Investitionsprogramm 2021.
Das komplette Zahlenwerk wird an anderer Stelle abgedruckt.
Annahme von Spenden
Nach § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg dürfen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen oder an Dritte, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach §1 Abs. 2 beteiligen, vermitteln.
Die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt dem Bürgermeister.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.
Bis zum 1. Februar 2021 sind bei der Gemeinde folgende Spenden, die der Annahme oder Vermittlung bedürfen, eingegangen:
- Von Ilona Lampe, Neue Gärten 12, 74245 Löwenstein für das Glaskunstwerk in der Aussegnungshalle des Friedhofs in Reisach
am 07.08.2020 4.950 € - Von IM Immobilien-Maschinen Handel GmbH, Hohenloher Straße 31, 74172 Neckarsulm für die Kindergartenkrippe Lindwürmle
am 15.10.2020 3.000 € - Von Firma Seufer Erdbau GmbH, Neuhausstraße 10+12, 74182 Obersulm für die Wolkengruppe des Kindergarten Lindwürmle
am 19.01.2021 2.000 €
Der Gemeinderat beschloss obige Spenden anzunehmen.
Bekanntmachungstag: 19. Februar 2021