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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 03. Dezember 2020
Bürgerentscheid am 14. März 2021
- Wahl des Gemeindewahlausschusses
Am 14.03.2021 findet parallel zur Landtagswahl der Bürgerentscheid über den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Käppelesfeld-West“ statt.
Die Durchführung des Bürgerentscheids erfolgt nach § 41 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KomWG) analog den Bestimmungen für die Wahl des Bürgermeisters. Gemäß § 11 KomWG ist demnach ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung und die Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, mindestens zwei Beisitzern und ebenso vielen Stellvertretern. Zu Beisitzern des Gemeindewahlausschusses sowie zu deren Stellvertretern können vom Gemeinderat nur Wahlberechtigte berufen werden.
Entsprechend Gemeinderatsbeschluss vom 03.12.20 wird der Gemeindewahlausschuss mit folgenden Personen besetzt:
Vorsitzender: Bürgermeister Klaus Schifferer
1. Beisitzer Heinz Deininger
Stellvertreter: Heinz Schock
2. Beisitzer: Harald Koppenhöfer
Stellvertreterin: Irma Rudi
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindergartenbetreuungseinrichtungen
Die Kindergartengebühren in Löwenstein wurden zuletzt zum 1. September 2016 geändert. In den vergangenen drei Jahren ist die Stadt Löwenstein der Empfehlung der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Anpassung der Kindergartengebühren nicht gefolgt und hat die vorgeschlagenen Erhöhungen nicht durchgeführt.
Empfehlung der Kommunalen Landesverbände ist es einen Kostendeckungsgrad von 20% zu erreichen. Aktuell befindet sich der Kostendeckungsgrad der Stadt Löwenstein bei ca. 9%.
Ein weiterer Grund für die Anpassung sind steigende Personalkosten und die Neueinstellungen von Personal im Hößlinsülzer Kindergarten durch die Eröffnung einer dritten Kindergartengruppe 2020.
Der Stadtrat Löwenstein beschloss deshalb die Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen zum 1. Januar 2021. Hiernach gelten dann folgende Gebühren:
Höhe der Gebührensätze je Betreuungsplatz im Einzelnen:
1. Regelkindergarten (§ 2 Nr. 1):
a) Je Kind aus einer Familie mit einem Kind: 119 €/Monat
b) Je Kind aus einer Familie mit 2 Kindern: 92 €/Monat
c) Je Kind aus einer Familie mit 3 Kindern: 61 €/Monat
d) Je Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern: 20 €/Monat
2. Kinderkrippe (§ 2 Nr. 2):
a) Je Kind aus einer Familie mit einem Kind: 238 €/Monat
b) Je Kind aus einer Familie mit 2 Kindern: 184 €/Monat
c) Je Kind aus einer Familie mit 3 Kindern: 122 €/Monat
d) Je Kind aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern: 40 €/Monat
(Der vollständige Text der Satzung ist an anderer Stelle abgedruckt.)
Bekanntmachungstag: 11. Dezember 2020