Hauptbereich
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Käppelesfeld Abrundung Nord“
- Satzungsbeschluss
Zur Deckung des vorhandenen Bedarfs sollen nordwestlich im Anschluss an das Gebiet „Käppelesfeld“ Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser im § 13b-Verfahren geschaffen werden.
In der Gemeinderatssitzung am 12. September 2019 hat der Gemeinderat den Beschluss für das Wohngebiet „Käppelesfeld Abrundung Nord“ gefasst.
Dieser Beschluss wurde am 26. September 2019 öffentlich bekannt gemacht und in der Folge wurde vom 04.11.2019 – 04.12.2019 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange und Behörden am Verfahren beteiligt.
Nach der Entwurfsbilligung am 05.03.2020 erfolgte die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB vom 18.05.2020 – 18.06.2020 und parallel dazu die Behördenbeteiligung.
Die bei der Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen waren vom Gremium abzuwägen und der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung zu beschließen. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Kanalsanierung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung
- Vergaben
Dem Gemeinderat wurden die Ergebnisse der Kanaluntersuchung nach Eigenkontrollverordnung bereits vorgestellt.
Zur Beseitigung der Schäden sollen nun in Löwenstein-Hößlinsülz diverse Kanalreparatur-, Kanalrenovierungs-, sowie Schachtsanierungsarbeiten durchgeführt werden.
Im Haushaltsplan bzw. Nachtragshaushaltsplan 2020 sind die Ausgaben finanziert.
In einer öffentlichen Ausschreibung wurden die Arbeiten ausgeschrieben, hiervon haben 8 Bewerber die Ausschreibungsunterlagen bei der Stadt Löwenstein angefordert. Zum Submissionstermin am 25.06.2020 wurde jedoch nur ein Angebot abgegeben.
Nach Prüfung und Nachberechnung durch das Ingenieurbüro Walter und Partner GbR wurde von dem eingegangenen Angebot die Firma Riedmüller Bau GmbH, Weinsberg als einziges Angebot (Endbetrag Brutto nach rechnerischer Prüfung: 250.560,00 €) festgestellt.
Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Arbeiten für die Kanalsanierung 2020 (Hößlinsülz) an die Firma Riedmüller Bau GmbH, Weinsberg in Höhe von 250.560,00 Euro zu.
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020
- Beratung
- Beschlussfassung
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wurde von der Verwaltung auf Grundlage hierfür ist § 79 und § 82 Gemeindeordnung Baden Württemberg eingebracht
Die Coronakrise wird große Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt Löwenstein haben. Vorab wurden die wichtigsten Informationen zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2020 dargestellt werden:
Im Ergebnishaushalt wird mit einem ordentlichen Ergebnis in Höhe von -702.600 Euro (seither: 3.200 Euro) gerechnet. Der Finanzhaushalt schließt mit einem Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 1.143.400 Euro (seither: 964.300 Euro) ab.
Der Gesamtbetrag der Investitionen verändert sich auf 1.050.900 Euro, was u.a. Weniger-Ausgaben in Höhe von 976.700 Euro geschuldet ist.
Der veranschlagte Finanzierungsmittelbedarf (= Saldo des Finanzhaushalts) beträgt nun 1.143.400 Euro (Seither: 964.300 Euro).
Eine Schuldenaufnahme ist im Haushaltsjahr 2020 nicht geplant, jedoch durch die Erwirtschaftung der Abschreibungen in den Folgejahren weiterhin absehbar. Durch weitere Investitionen muss derzeit davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2021 eine Kreditaufnahme in Höhe von 400.000 Euro und im Jahr 2022 eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 250.000 Euro zum Ausgleich des Haushaltes benötigt wird.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise sowie ein mögliches Konjunkturpaket der Bundesregierung für die Kommunen kann erst bei der Oktober-Steuerschätzung für den Haushaltsplan 2021 berücksichtigt werden. Weiterhin sind Investitionen in den Folgejahren für die noch nicht abgeschlossene Kanalsanierung, sowie die Veränderung der Kläranlage und ein umfangreiches Straßensanierungsprogramm notwendig.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung enthält weiterhin keine Verpflichtungsermächtigungen für das Folgejahr 2021.
Der Gemeinderat beschloss die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020.
Einrichtung eines Ratsinformationssystems
Vergabe an Fa. Sternberg
In der Sitzung vom 12.09.2019 wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Einrichtung eines Ratsinformationssystems in die Wege zu leiten.
Die Verwaltung hatte Angebote von zwei Anbietern eingeholt und sich deren Programme präsentieren lassen. Dabei konnte das Programm „SD-Net“ der Firma Sternberg durch ein benutzerfreundliches Design, einer übersichtlichen Navigation sowie jahrelanger Erfahrung überzeugen.
Geplant ist zunächst die Einrichtung des Sitzungsdienstes, welcher verwaltungsintern für die Erstellung und Speicherung von Vorlagen, Einladungen und Niederschriften genutzt wird. Im zweiten Schritt soll voraussichtlich im Januar dann das Gremien- und Bürgerinfosystem fertiggestellt werden, welches dann papierlose Sitzungen und deren Vorbereitung möglich macht.
Entsprechende notwendige Vorarbeiten wie die Einrichtung von WLAN im Sitzungssaal wurden bereits geleistet.
Für die Lizenzen, die Einrichtung und Schulung sowie für die mobile Nutzung der Ratsmitglieder fallen einmalige Kosten in Höhe von ca. 10.000 € an. Hinzu kommen jährliche Kosten in Höhe von rund 1.000 € für Wartung und Webhosting.
Beschaffung Tablets
Für die Nutzung des Ratsinformationssystems ist die entsprechende Hardware notwendig. In der Sitzung vom 12.09.2019 wurde der Wunsch geäußert, dass auf Komfort hinsichtlich der Größe und Bedienbarkeit der Tablets geachtet werden soll.
Des Weiteren sollte auch auf die Lebensdauer der Geräte, regelmäßige und dauernde System-Updates, einfache Bedienbarkeit sowie sicherer Datenschutz geachtet werden. Im Erfahrungsaustausch mit anderen Verwaltungen stellte sich heraus, dass die iPads von Apple aus den vorgenannten Gründen die meist genutzten Tablets sind und bislang nur gute Erfahrungen gemacht wurden.
Die Gesamtkosten für die Mitglieder des Stadtrats betragen 18.000 €.
Im Haushaltsplan sind 30.000 € für die Einrichtung des Ratsinformationssystems und die Beschaffung von Tablets eingeplant.
Der Stadtrat stimmt der Einführung des Ratsinformationssystems der Fa. Sternberg sowie der Beschaffung der iPads in Höhe von 28.000 Euro zu.
Bekanntmachungstag: 07.07.2020