Hauptbereich
Bürgermeister Schifferer gab dem Gremium einen kurzen zeitlichen Übersicht über das Krisenmanagement im Zusammenhang mit der Corona Pandemie aller städtischen Einrichtungen. Bereits am 16.03.2020 erfolgte die Bildung eines Krisenteams aus Verwaltung, Kindergarten und Bauhof. Es erfolgte die Vorbereitung zur Bildung einer Notgruppe Kindergarten, öffentliche Gebäude wurden nicht mehr vermietet.
Das Rathaus wurde für für Bevölkerung ab dem 17.03.2020 geschlossen, der Dienstbetrieb intern lief normal weiter; Publikumsverkehr in notwenigen Fällen mit Termin wurde gewährleistet. Schutzscheiben wurden in den publikumsintensiven Bereichen der Büros der Stadtverwaltung durch den Bauhof angebracht. Öffentliche Veranstaltungen der Stadt wurden abgesagt.
Hilfe für Bürger in Notlagen wurde von der Stadtverwaltung z.B. Bei Engpässen in der Lebensmittelversorgung angeboten. Bei Bestattungen erging der Hinweis für Bestatter: Trauerfeier nur im engsten Familienkreis. Standesamtliche Trauungen fanden statt, wobei Anzahl der Gäste stark eingeschränkt wurde und anschließende Stehempfänge waren nicht zulässig.
Am 19.03.2020 erfolgte die Bekanntmachung des ersten Corona-Infizierter im Bereich Stadt Löwenstein. Öffentliche Spielplätze wurden gesperrt. Am 20.03.2020 wurde im Kindergarten Löwenburg eine Notfallgruppe eingerichtet. Kindergartenbeiträge für April wurden nicht abgebucht. Ab dem 25.03.2020 stand in jedem Fachbereich der Stadtverwaltung stets vormittags eine Person zur Verfügung. Der Krisenstab traf sich ab 25.03.2020 jeden Montag und Donnerstag. Seit 04.05.2020 arbeitet das Rathaus wieder im „Normalbetrieb“ unter Einhaltung der Hygienevorschriften.
Finanzielle Auswirkung Corona-Krise auf die Stadt
Wie bei anderen Kommunen auch, wird ein Einbruch der Erträge bei der Gewerbesteuer erwartet. Ein Instrument zur Einschränkung der Mittelbewirtschaftung des Haushaltes wäre eine Haushaltssperre. Auf jeden Fall wird ein Nachtragshaushalt notwendig. Die Mai Steuerschätzung liegt der Verwaltung zwar vor, allerdings noch keine Aussagen zu den Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden. Die Verwaltung schlug daher vor, auf eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verzichten und durch Rückstellungen bei den geplanten Investitionen in einem Nachtrag in der Juli-Sitzung den Haushalt neu darzustellen.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Käppelesfeld-West“ - Durchführung eines Bürgerentscheids: Festlegung des Abstimmungstages
Der Gemeinderat hat am 05.03.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, am Sonntag, den 24.05.2020 einen Bürgerentscheid durchzuführen. Die Bürger sollen über die Frage entscheiden, ob der Aufstellungsbeschluss vom 23.01.2020 für das Baugebiet „Käppelesfeld-West“ aufgehoben werden soll oder nicht.
Per Umlaufbeschluss vom 24.03.2020 wurde aufgrund der Corona-Pandemie die Durchführung des Bürgerentscheids verschoben. Die Verwaltung benötigt etwa fünf Monate Vorbereitungszeit für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses, Herstellung der Abstimmungszettel, Bestellung und Schulung der Wahlhelfer, Einrichtung der Wahllokale, Vorbereitung der Briefwahl, Programmanpassungen durch das Rechenzentrum etc. Der frühestmögliche Termin wäre daher Oktober/November 2020. Da in Baden-Württemberg am Sonntag, den 14.03.2021 die Landtagswahlen stattfinden und daher auch eine höhere Wahlbeteiligung zu erwarten ist, beschloss der Gemeinderat diesen Tag als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid festzulegen.
Erwerb des Gebäudes Schulgasse 3 - weiteres Vorgehen
Eine Rechtsanwaltskanzlei aus Weinsberg hat im Rahmen einer Nachlasspflegschaft das Anwesen Schulgasse 3 in der Ortsmitte Löwenstein zu verwerten. Hierzu wurde der einer Immobilienfirm aus Heilbronn der Auftrag erteilt. Nach Rücksprache mit der Immobilienfirma soll das Haus für sich zum Preis zum 100.000 Euro verkauft werden. Allerdings sollen noch weitere Wiesengrundstücke mit verkauft werden. Laut Makler gäbe es bereits einen potentiellen Käufer, ein Kaufvertrag sei in Vorbereitung. Das Gebäude selbst befindet sich in einem desolaten Zustand – das Betreten des Gebäudes birgt ein gewisses gesundheitliches Risiko.
Die Stadt Löwenstein hat in diesem Bereich zwar ein besonderes Vorkaufsrecht, wird jedoch in Verkaufsverhandlungen nicht eintreten.
Festlegung eines Straßennamens im Baugebiet „Käppelesfeld-Abrundung Nord“
Mit Schreiben vom 28.04.2020 erging eine Umfrage an alle Stadträte bezüglich der Namensfindung für das neu entstehende Baugebiet „Käppelesfeld-Abrundung Nord“. Die Verwaltung schlug als Bezeichnung „Starenweg“ vor, da die umliegenden Straßen u.a. „Finkenweg, Lerchenstraße, Amselweg und Meisenweg“ lauten. Anderslautende Vorschläge gingen noch ein. Entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung wurde vom Gemeinderat der Straßenname „Starenweg“ festgelegt.
Bausachen - Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle
Dem Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf den Flurstücken mit Nr. 691 und 693, Gemarkung Hößlinsülz, erteilte die Stadt ihr Einvernehmen.
Bekanntmachungstag: 10.06.2020