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Bericht öffentliche Gemeinderatssitzung vom 11. Juli 2024
icon.crdate19.07.2024
Information
1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Der Vorsitzende teilte mit, dass in der letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung der einstimmigen Beschluss gefasst wurde, Frau Evelin Uebel ab 01.09.2024 als Kämmerin der Stadt einzustellen. Frau Uebel hat bereits als Kämmerin und stellv. Kämmerin in anderen Gemeinden gearbeitet und ist derzeit in der kirchlichen Regionalverwaltung in Heilbronn beschäftigt.
2. Feststellung eventueller Hinderungsgründe gemäß § 29 Abs. 5 GemO über den Eintritt in den Gemeinderat 29/2024
Nach den regelmäßigen Wahlen des Gemeinderats erfolgt die Feststellung vor der ersten Sitzung des "neuen" Gemeinderats (also noch vom "alten" Gemeinderat) über das Vorliegen sogenannter Hinderungsgründe.
Alle am 09.06.24 gewählten Gemeinderatsmitglieder wurden über ihre Wahl benachrichtigt.
Hierbei war auch zu erklären, dass keine Umstände aus § 29 GemO bekannt sind, die an einer Übernahme oder Ausübung dieses Amtes hindern.
Ein entsprechender Gesetzesauszug lag dem Anschreiben bei.
Von der Verwaltung konnten keine Hinderungsgründe festgestellt werden.
Der Gemeinderat stellte fest, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen, die einem Eintritt eines neu am 09. Juni 2024 gewählten Gemeinderatsmitgliedes in das Gremium entgegenstehen.
3. Ehrungen von langjährigen Gemeinderatsmitgliedern
Den Stadträten
Beate Mende wurde für 20 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit,
Alexander Fichtner wurde für 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit und
Harald Koppenhöfer wurde für 25 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit
vom Gemeindetag BW Stehle und Dankesurkunde vom Vorsitzenden überreicht.
BM Dr. Birk dankte auch im Namen des Gremiums und der Stadt.
4. Verabschiedung ausgeschiedener Gemeinderäte
Die ausscheidende Stadträte Beate Mende, Liane Zanon, Jürgen Bihlmayer, Alexander Fichtner und Andreas Stiefel wurden vom Vorsitzenden im Namen des Gremiums und der Stadt verabschiedet.
Von den Fraktionsvorsitzenden wurden diese ebenfalls mit Dankesworten und Präsent verabschiedet.
5. Konstituierende Sitzung des neu gewählten Gemeinderats
Vom Vorsitzenden wurde dem Gremium die einschlägigen Bestimmungen aus der Geschäftsordnung zur Kenntnis gebracht.
Hiernach legte der neu gewählte Gemeinderat folgende Sitzordnung fest:
6. Verpflichtung des neu gewählten Gemeinderats 31/2024
Mit der Neuwahl des Gemeinderats am 09.06.2024 erhält das Gremium eine neue Zusammensetzung. Die Gemeinderäte erhalten ihr Amt unmittelbar durch die rechtsgültige Wahl übertragen.
Nach § 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet der Bürgermeister die Gemeinderäte in der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.
Die Verpflichtung der Gemeinderäte durch den Bürgermeister gilt nur für die Dauer der Amtszeit, sodass bei wiedergewählten Gemeinderäten ein Hinweis auf die frühere Verpflichtung nicht genügt. Bei der Verpflichtung geben die Gemeinderäte gegenüber dem Bürgermeister das Gelöbnis ab, ihre Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Verpflichtungsformel: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Bürgermeister Dr. Birk verpflichtete jeden einzelnen Stadtrat mit Handschlag.
7. Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters 32/2024
Nach § 48 Abs. 1 Gemeindeordnung bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters.
Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. Die Stellvertreter werden nach jeder Wahl der Gemeinderäte neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Nach § 7 der Hauptsatzung der Stadt Löwenstein vom 06. März 2020 sind drei Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen.
Nach § 37 Abs. 7 Gemeindeordnung werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. Der Bürgermeister hat Stimmrecht. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erhalten hat.
8. Wahl der Mitglieder des Gemeinderats für folgende Gremien: 30/2024
- Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Obersulm/Löwenstein
- Abwasserzweckverband „Gruppenkläranlage Sulmtal“
- Sulmwasserversorgungsgruppe
- Naherholungszweckverband „Breitenauer See“
Die 3 Stellvertreter des Bürgermeisters und die Vertreter in den einzelnen Gremien wurden wie nachfolgend aufgelistet mit folgenden Stadträten besetzt.
Ferner war der beschließende Ausschuss für die Bewirtschaftung der Feldwege zu bestellen.
Wahl von Gemeinderäten als stv. Bürgermeister und als weitere Vertreter in Organen von Zweckverbänden Stand 11.07.2024
Einrichtung bzw. Funktion | Mitglieder bzw. Stellvertreter | ||
1. stellvertretender Bürgermeister | Harald Koppenhöfer |
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2. stellvertretender Bürgermeister | Tobias Schock |
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3. stellvertretender Bürgermeister | Dieter Sammet |
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| Bürgermeister Dr. Birk | ||
Verwaltungsgemeinschaft | Mitglieder | Stellvertreter | |
Obersulm/Löwenstein | Michelle Miramontes | Markus Ortwein | |
| Andreas Künzlen | Bernd Gröner | |
| Markus Wagner | Harald Koppenhöfer | |
| Bürgermeister Dr. Birk | ||
Zweckverband | Mitglieder | Stellvertreter | |
Gruppenkläranlage | Dieter Sammet | Bernd Gröner | |
| Harald Koppenhöfer | Markus Wagner | |
| Bürgermeister Dr. Birk | ||
Zweckverband | Mitglieder | Stellvertreter | |
Sulmwasserversorgungsgruppe | Markus Braun | Markus Wagner | |
| Harald Koppenhöfer | Till Hörger | |
| Tobias Schock | Andreas Künzlen | |
| Bürgermeister Dr. Birk | ||
Naherholungszweckverband | Mitglieder | Stellvertreter | |
Breitenauer See | Markus Braun | Markus Ortwein | |
| Till Hörger | Jörg Marz | |
| Bürgermeister Dr. Birk | ||
Ausschuss Feldwege | Mitglieder | ständ. Stellv. | |
| Bernd Gröner | Tobias Schock | |
| Dieter Sammet | Christof Hoyler | |
| Markus Braun |
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| Tlll Hörger |
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Bekanntmachungstag: 19. Juli 2024