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Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25. Januar 2024
icon.crdate01.02.2024
Information
1. Erneuerung eines Teilstück der Wasserleitung Gartenstraße - Vorstellung der Planung 5/2024
Wie bereits in der Gemeinderatsitzung am 06.07.2023 vorgestellt, ist ein Teilabschnitt der Wasserleitung der Gartenstraße zu erneuern.
Der Ingenieurvertrag mit Walter Ingenieure; Heilbronn wurde bereits abgeschlossen.
Die Entwurfsplanung wurde vom Büro dem Gremium vorgestellt.
Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung zu.
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 einschließlich Finanzplanung 2023-2027 - Einbringung der Entwürfe 1/2024
Der Haushalsplan 2024 der Stadt Löwenstein, sowie der Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Löwenstein wurde in der Sitzung eingebracht.
BM Schifferer fasst die Grundzüge des Planwerks zusammen und benannte dabei die größten darin bezeichneten Investitionen.
Die weiteren Beratungen sind für den 08. Februar und ggf. 15. Februar 2024 vorgesehen.
3. Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 - Wahl des Gemeindewahlausschusses 6/2024
Für die Wahl des Gemeinderats ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, der vom Gemeinderat zu wählen ist. Nach § 11 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) obliegt diesem die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Beisitzer und in gleicher Zahl die Stellvertreter des Gemeindewahlausschusses wählt der Gemeinderat aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Nach § 11 Abs. 2 KomWG kommt dem Bürgermeister die Funktion des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses grundsätzlich kraft Gesetz zu; sein Stellvertreter wird vom Gemeinderat aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten gewählt.
Die Mitglieder des GWA dürfen nach § 15 Abs. 1 KomWG in keinem anderen Wahlorgan tätig sein.
Es wurde vorgeschlagen den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu wählen:
Vorsitzender Bürgermeister Klaus Schifferer
stv. Vorsitzende Carolin Hübner
Beisitzer Dr. Karl-Heinz Bohnacker
stv. Beisitzerin Margarete Fürstenberg
Beisitzer Bernd Zeltner
stv. Beisitzer Nivard Schmitt
Die Sitzungen des Gemeindewahlausschusses werden voraussichtlich folgendermaßen terminiert:
- Donnerstag, 28.03.2024, 18 Uhr: Zulassung der Wahlvorschläge
- Montag, 10.06.2024, 18 Uhr: Feststellung Wahlergebnis
Der Gemeinderat wählte einstimmig, entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung, den Gemeindewahlausschuss.
4. Planung einer Flüchtlingsunterkunft im Bereich der Obermühle - Planungsauftrag an das Büro Jürg Schrembs 9/2024
Das Ingenieurbüro Jürg Schrembs hat für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Flüchtlingsunterkunft im Gewann Obermühle ein Angebot abgegeben.
Der Aufwand wird nach Stunden erfolgen.
Das Ingenieurbüro Jürg Schrembs erhielt den Auftrag entsprechend dem Angebot.
5. Umbau und Erweiterung Feuerwehrgebäude Löwenstein - aktuelle Kostenberechnung Stand: 08.01.2024 8/2024
Laut der Kostenberechnung vom Februar 2021, welche auch den Zuschussanträgen zu Grunde liegt, belauft sich das Projekt auf Gesamtkosten i. H. v. 1.220.217,08 € (brutto).
Im Oktober 2023 erhielt die Stadt Löwenstein eine neue Hochrechnung vom Ingenieurbüro mit 1.369.142,47 € (Brutto). Das sind Mehrkosten i. H. v. 148.925,39 €.
Anbei erhalten Sie die neuste Hochrechnung des Ingenieurbüros vom 08.01.2024 mit Gesamtkosten (brutto) von 1.457.585,36 €. Das sind zur eingereichten Kostenberechnung bei der Zuschussstelle Mehrkosten i. H. v. 237.368,28 €.
Das Gremium nahm Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, bei einzelnen Gewerken und zur Kostensteigerung insgesamt, eine Klärung mit den Beteiligten herbeizuführen.
6. Umbau und Erweiterung Feuerwehrgebäude Löwenstein - Außenanlage: Vorstellung der Planung 11/2024
Durch die Erweiterung am Feuerwehrgerätehaus war auch die teilweise Neugestaltung der Außenanlagen erforderlich.
Vorrangig ist die Wiederherstellung der Umfahrung, sowie der Stellplätze für die Einsatzkräfte. Die notwendigen Gedanken wurden in einer Planung eingearbeitet, diese wurde an der Sitzung vorgestellt.
Da der angesetzte Kostenrahmen zu knapp erscheint, war der Vorschlag der Verwaltung, die Arbeiten in Eigenleistung (Bauhof) auszuführen.
Hier gibt es drei unterschiedliche Ausführungsvarianten und Angebote.
Einer der vorgestellten Varianten wurde zugestimmt.
Die Arbeiten führt der Bauhof in Eigenleistung aus und erfolgt keine Ausschreibung.
7. Antrag des Fördervereins Grundschule Löwenstein e.V. auf Zuschuss zum Projekt Zirkus Kyberlino 7/2024
Der Förderverein Grundschule Löwenstein e.V. hat mit Schreiben vom 11.12.2023 einen Antrag auf monetäre Förderung i. H. v. 1.500 € - 2.000 € für die Durchführung eines Zirkusprojektes im Juli 2024 gestellt.
Gemäß Nr. 2c der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Löwenstein werden Fördervereine nicht finanziell gefördert.
Grund hierfür ist, dass der „Hauptverein“ bereits gefördert wird. In diesem Fall werden alle Ausgaben der Schule vollumfänglich bezahlt. Der Förderverein dient dazu Geld zu erwirtschaften und der Schule zusätzliche Möglichkeiten/Events zu bieten.
Zudem sind keine Haushaltsmittel für dieses Projekt im Haushalt 2024 vorhanden.
Das Projekt wird auch ohne Förderung der Stadt durchgeführt.
Der Gemeinderat entschied das Projekt im bezeichneten Rahmen zu fördern.
8. Annahme von Spenden 4/2024
Nach § 78 Absatz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg dürfen Gemein-den zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach §1 Abs. 2 beteiligen, vermitteln. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen dem Bürgermeister.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.
Bis zum 12. Januar 2024 sind bei der Gemeinde folgende Spenden, die der Annahme oder Vermittlung bedürfen, eingegangen:
1. Von der Volksbank Sulmtal eG, Marktstraße 15, 74182 Obersulm, für die Mitfinanzierung eines Zeltes für die Feuerwehr am 21.11.2023 1.500 €
2. Von Clemens Himmelmann, Ofenäcker 1, 74245 Löwenstein für die Freiwillige Feuerwehr Löwenstein am 08.12.2023 500 €
Der Gemeinderat der Stadt Löwenstein beschloss die genannten Spenden anzunehmen.
Bekanntmachungstag: 01. Februar 2024