Aktuelles aus dem Gemeinderat: Stadt Löwenstein

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Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 03.03.2022

icon.crdate09.03.2022

Information

Erneuerung der Treppenanlage und des Weges Hundsgärten / Katzenbuckel

Der Verbindungsweg von der B 39 zu den „Hundsgärten“ am sog. „Katzenbuckel“ wurde aufgrund vermehrter Sicherheitsmängel im Herbst 2021 für den Durchgang gesperrt.
Aus Reihen der Bevölkerung und des Gemeinderats kam der Wunsch diesen Weg zeitnah zu sanieren und wieder zugängig zu machen.

Es ist erforderlich die Stufenanlage im unteren Bereich zu erneuern. Der Wegverlauf wird beibehalten. Hier wird angestrebt, eine Breite von etwa 1,20 m zu erreichen, um spätere Unterhaltungsarbeiten zu erleichtern. Eine Straßenlaterne muss versetzt und der Weg um drei weitere Leuchten ergänzt werden. Neben einer Tragschicht aus Mineral und/oder hydraulisch gebundener Tragschicht (HGT) ist eine Oberflächenbehandlung (Bitumen / Splitt) vorgesehen.
Im Haushalt 2022 sind die Erneuerung der Treppenanlage und des Weges „Katzenbuckel“ nicht eingeplant.

Da bereits eine überplanmäßige Ausgabe für die Beschaffung der Container für die Flüchtlingsunterbringung beschlossen wurde, ist ein Nachtragshaushaltsplan 2022 aufzustellen. Erst nach Genehmigung durch die Rechtsaufsicht kann die Maßnahme umgesetzt werden.

Der Gemeinderat stimmte der vorgestellten Planung mit Finanzierung im Nachtrag zu.

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Kirchwiesen", Löwenstein-Hößlinsülz

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

In Löwenstein besteht ein anhaltend hoher Bedarf nach Wohnbauflächen, dabei soll auch in den Ortsteilen eine bauliche Entwicklung ermöglicht werden. Zur Deckung des bestehenden Bedarfs nach Wohnbauplätzen soll im Osten des Ortsteils Hößlinsülz auf einer ca. 3,6 ha großen Fläche Wohnbauland und ggfls. gewerblich nutzbaren Flächen entwickelt werden.

Das Plangebiet grenzt im Süden an die bestehende Bebauung und die Bergstraße. Getrennt durch landwirtschaftlich genutzte Flächen, verläuft unweit östlich die Bundesstraße B 39. Die Flächen werden derzeit überwiegend als landwirtschaftliche Flächen zum Ackerbau, als Wiesenfläche und als Obstplantage genutzt.

Der mittig im Süden an das Plangebiet angrenzende Friedhof wird nicht in den Geltungsbereich einbezogen. Die Erschließung des Baugebiets soll über die südlich verlaufende Bergstraße erfolgen.

Die Fläche ist im geltenden Flächennutzungsplan derzeit nicht als Baufläche dargestellt. Eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans erfolgt daher zu gegebenem Zeitpunkt parallel zum Bebauungsplanverfahren.

Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Kirchwiesen“. Entsprechend Aufträge wurden an die notwendigen Fachbüros erteilt.

Die vorläufige Abgrenzungskarte ist an anderer Stelle abgedruckt.

Bebauungsplan gem. § 13b BauGB und örtliche Bauvorschriften "Galgenwiesen",Löwenstein-Hößlinsülz

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13bBauGB

Der Gesetzgeber hat durch das Baulandmobilisierungsgesetz vom Juli 2021 die Verlängerung des zeitlich befristet § 13b BauGB beschlossen und damit die Voraussetzung dafür geschaffen, dass weiterhin Flächen zur Wohnbaulandentwicklung im Außenbereich im beschleunigten Verfahren entwickelt werden können. Die Flächen müssen sich im Anschluss an die bebauten Ortsteile befinden und dürfen eine überbaubare Fläche von 10.000 m² nicht überschreiten. Es ist ausschließlich Wohnnutzung zulässig. Das Verfahren kann analog zu § 13a BauGB in beschleunigter Form und ohne die Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden.

Zur Deckung des kurzfristig vorhandenen Bedarfs sollen am südöstlichen Ortsrand von Hößlinsülz Wohnbauflächen im § 13b-Verfahren geschaffen werden.
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan nicht als Baufläche dargestellt. Die Anpassung des Flächennutzungsplans kann gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung erfolgen.
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Galgenwiesen“.
Entsprechend Aufträge wurden an die notwendigen Fachbüros erteilt.
Die vorläufige Abgrenzungskarte ist an anderer Stelle abgedruckt.

Abschluss der Jagdpachtverträge für die Jagdbezirke I und II

Die Stadt Löwenstein hat zum 01.04.2022 die auslaufenden Jagdpachten neu zu vergeben. Der gemeinschaftliche Jagdbezirk ist dabei in zwei Bezirke (I und II) eingeteilt.
Wie im Gemeinderat bereits im Vorab abgestimmt, wurden die bisherigen Jagdpächter hinsichtlich ihres Interesses an einer Weiterverpachtung kontaktiert.

Die Pächter des Jagdbezirks II beantragten die Fortführung des Pachtvertrages; bei den Pächtern des Jagdbezirks I ergab sich eine Änderung, welche dem Pachtvertrag ausgenommen wurden.

Die Verpachtung der Jagdbezirke erfolgt nach den Vorschriften des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (§§ 17 ff. JWMG) sowie auf Grundlage der Jagdgenossenschaftssatzung der Stadt für neun Jahre.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren fürdie Kinderbetreuungseinrichtungen

Im laufenden Betrieb war im § 5 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen zwei Punkte aufgefallen, welche einer redaktionellen Änderung und Klarstellung und keiner inhaltlichen Korrektur bedurften.

Der Gemeinderat fasste den entsprechenden Beschluss.

Bekanntmachungstag: 09. März 2022

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