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Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 13.Januar 2022
Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Löwenstein
Der Eigenbetrieb Wasserversorgung hat zum Abschluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss 2020 wurde dem Gemeinderat vorgelegt.
Dieser ist von diesem nach § 95 b Abs. 1 GemO festzustellen.
Der Anlage ist der gesamte Jahresabschluss 2020 zu entnehmen.
Nach dem Eigenbetriebsgesetzt beziehungsweise der Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch war der Lagebericht als Teil des Jahresabschlusses zu fertigen.
Nach § 54 GemHVO ist nach der Rechnungslegung gemäß dem neuen Kommunalen Haushalsrecht ein Rechenschaftsbericht zu erstellen.
So wird auch ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung gegeben.
Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellte der Gemeinderat am 13.01.2022 den Jahresabschluss der Wasserversorgung Löwenstein für das Jahr 2020 fest.
Die detaillierte Aufstellung ist an anderer Stelle abgedruckt.
Aufstellung von Containern zur Flüchtlingsunterbringung
Vom Landkreis Heilbronn wird den Kommunen seit 2014 jährlich eine bestimmte Anzahl an Flüchtlingen zur Anschlussunterbringung zugeteilt. Da nahezu alle Gemeinden nicht alle zugewiesenen Personen mangels genügend Wohnraum unterbringen können, verbleiben einige Flüchtlinge in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises.
Hierfür wird eine sogenannte Fehbelegerabgabe berechnet. Diese Abgabe wird pro nicht untergebrachter Person fällig und beträgt derzeit 452 €.
Der Status quo sieht wie folgt aus:
Anteil an aktuellen Fehlbelegern: 15 Personen
Monatlicher Kostenausgleich (Dezember): 6.780,00 € (15 x 452 €)
Die Stadt Löwenstein müsste demnach 15 Personen aufnehmen, um ihr Soll zu erreichen.
Da alle vorhandenen Unterkünfte jedoch belegt sind, wird aktuell ein Kostenausgleich für 15 Personen gezahlt.
Um zumindest einen Teil dieser Kosten einsparen zu können, wurde seitens der Verwaltung über mehrere Wochen ein Aufruf an die Bevölkerung veröffentlicht, dass sich diejenigen, die leerstehenden Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellen möchten, bitte melden sollen. Es gingen jedoch keine Meldungen ein.
Da ansonsten keine weiteren Unterbringungsmöglichkeiten bestehen, schlug die Verwaltung die vorübergehende Errichtung von Wohncontainern vor.
Geplant ist die Beschaffung von insgesamt 13 Wohncontainern zur Einzelunterbringung.
Hierfür wurde ein Angebot der Fa. ELA GmbH aus Billigheim eingeholt: Die Kosten für einen ausgestatteten Wohncontainer betragen brutto 20.313,30 €.
Für 13 Container fallen demnach Kosten von 264.072,90 € an.
Zusätzlich ist die Beschaffung eines Küchencontainers zur gemeinschaftlichen Nutzung geplant. Dieser soll gebraucht gekauft und selbst umgebaut bzw. ausgestattet werden. Hierfür werden Kosten in Höhe von etwa 8.000 € veranschlagt. Hinzu kommen noch Erschließungskosten in Höhe von rund 10.000 €.
Insgesamt würden sich die Kosten also auf 282.072,90 € belaufen.
Bezüglich des Standorts kommt nur das Gelände im Bereich des Bauhofs, Obermühle 2 als geeignet in Frage.
Diese Fläche wurde bereits 2015 für die damals geplante Gemeinschaftsunterbringung festgelegt. Zum einen handelt es sich hierbei um eine stadteigene Fläche, zum anderen wird hier nicht unmittelbar eine Wohnbebauung tangiert, da es sich um eine Außenbereichsfläche handelt.
Hinzu kommt, dass die Wohncontainer ohne hohen Aufwand erschlossen werden können, da die Ver- und Entsorgungsleitungen am Bauhof bereits vorhanden sind.
Durch diese Maßnahme wird sich die monatliche Fehlbelegerabgabe nach derzeitigem Stand auf 904 € für zwei nicht untergebrachte Personen reduzieren.
Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung von 13 Wohncontainern zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen gemäß dem Angebot der Fa. ELA Container in Billigheim im Bereich Obermühle 2 in Löwenstein. Des Weiteren wird die Beschaffung eines gebrauchten Containers, in welchen eine Küche zur gemeinschaftlichen Nutzung eingebaut wird erfolgen.
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung mit der Einholung einer Baugenehmigung für obiges Vorhaben.
Bekanntmachungstag: 20 Januar 2022