Hauptbereich
Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10 Juni 2021
icon.crdate16.06.2021
Information
Eigenkontrollverordnung
- Abschluss eines Ing.-Vertrages mit dem Büro Walter + Partner, Heilbronn
2014 wurde das gesamte Kanalnetz der Stadt Löwenstein befahren und untersucht. Im 1. Bauabschnitt wurden die Schäden in den Teilbereichen Löwenstein Stadt und Hirrweiler saniert.
Im 2. Bauabschnitt wurde dies in Hößlinsülz erledigt. Die Instandsetzung der Kanalisation in Reisach soll in einem 3. BA dieses Jahr erfolgen. Haushaltsmittel stehen hierfür bereit. Für die Planung und Ausführung der Maßnahme ist die Beauftragung eines Ingenieurbüros erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, das Büro Walter + Partner aus Heilbronn, wie bei den vergangenen Sanierungsarbeiten, zu den gleichen Konditionen zu beauftragen.
Die Honorierung erfolgt in Honorarzone 3 nach der HOAI.
Die Firma Walter + Partner aus Heilbronn erhielt den Auftrag zur Kanalsanierung imOrtsteil Reisach im Rahmen der Eigenkontrollverordnung.
Grundstücksangelenheit
Die Eigentümerin folgender Grundstücke in Löwenstein möchte aus Altersgründen diese an die Stadt veräußern:
Flst.Nr. 2192, Gewann Schlagweiler, Waldfläche, 705 m²
Flst.Nr. 2192/1, Gewann Schlagweiler, Waldfläche, 401 m²
Flst.Nr. 2249, Gewann Schlagweiler, Landwirtschaftsfläche, 794 m²
Flst.Nr. 2265, Gewann Schlagweiler, Landwirtschaftsfläche, 1.281 m²
Die beiden Landwirtschaftsflächen kämen für zukünftige Ausgleichsflächen in Betracht.
Der Gemeinderat beschloss, alle Flurstücke Nr. 2249 und 2265 zu erwerben.
Der Bodenrichtwert für diese Flächen liegt bei 0,50 €. Bei einer gesamten
Grundstücksfläche von 2.075 m² liegt der Kaufpreis bei 1.037,50 €.
Der Bodenrichtwert für die Waldflächen beträgt 0,40 €.
Bei einer Gesamtfläche von 1.106 m² liegen die Kosten bei 442,40 €.
Errichtung eines ortsfesten Kiosks auf der Aussichtsplatte
- Vergabe von Planungsleistungen
Dem Gemeinderat wurde in vorangegangener Sitzung mit Ortstermin das Vorhaben bereits vorgestellt. Für die Erstellung von Planunterlagen und zur Einholung der Baugenehmigung muss ein vorlageberechtigter Architekt beauftragt werden. Da die Gesamtkosten für die Errichtung des Kiosks unter der Wertgrenze von 100.000 € liegen, ist für die zu vergebene Bauleistung keine vollumfängliche Ausschreibung, sondern lediglich eine Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb (freihändige Vergabe)notwendig. Ohne Teilnahmewettbewerb bedeutet, dass nicht öffentlich ausgeschrieben werden muss, sondern mindestens drei Angebote eingeholt werden müssen.
Für diese Dienstleistungen wurde ein Angebot des ortsansässigen Architekten HerrnChriske eingeholt.
Der Gemeinderat beauftragte die Leistungen stufenweise.
Im ersten Schritt wurde die Vorplanung und die Genehmigungsplanung in Höhe von insgesamt 2.391,90 € (brutto) in Auftrag gegeben.
Bekanntmachungstag: 16. Juni 2021