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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 21. Januar 2021
icon.crdate26.01.2021
Information
1. Aufstellung Lärmaktionsplan - Feststellung
Herr Dipl.-Ing. Uwe Zimmermann, Haßmersheim stellte dem Gremium anhand einer Power-Point-Präsentation den von ihm erarbeiten Lärmaktionsplan vor und gab Erläuterungen zu gestellten Fragen aus der Mitte des Gemeinderats. Schwerpunkt war insbesondere die Lärmanalyse.
Verschiedene Möglichkeiten der Lärmminderung – mittels baulichen Änderungen (z. B. Anlegen eines Fahrbahnteilers) oder Beschaffenheit der Fahrbahn selbst bis zu stationären Geschwindigkeitskontrollen, sowie Reduzierung der Durchfahrtsgeschwindigkeit wurden vorgestellt.
Das Gremium fasste den Beschluss, den Lärmaktionsplan, wie vorgestellt, so festzustellen und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen so aufzunehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Verfahrensschritte Bürgerbeteiligung und Be- hördenanhörung durchzuführen.
2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021 einschließlich Finanzplanung 2020 - 2024, - Einbringung der Entwürfe
Der Haushaltsplan 2021 der Stadt Löwenstein, sowie der Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Löwenstein wurde in öffentlicher Sitzung am 21.01.2021 in den Gemeinderat eingebracht. Die Entwürfe wurden zeitgleich am 21.01.2021 als Tischvorlage dem Gremium aufgelegt.
Die Beratung und Verabschiedung der Entwürfe ist für die Sitzung am 11. Februar 2021 vorgesehen.
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 6. März 2020
Bisher ist in der Gemeindeordnung geregelt, dass Sitzungen von Gremien in persönlicher Anwesenheit der Mitglieder durchgeführt werden müssen. Aufgrund der Corona-Pandemie kam bei vielen Kommunen die Frage auf, ob Sitzungen auch ohne persönliche Anwesenheit durchgeführt werden können. Die Landesregierung hat auf diese Anfragen und die Situation reagiert und eine Änderung der GemO beschlossen.
Die dauerhafte Zulassung des Verfahrens nach § 37a GemO erfordert grundsätzlich eine Regelung in der Hauptsatzung der Kommune. Dabei muss in der Hauptsatzung § 3a im Abschnitt II „Gemeinderat“ als neuer Paragraph eingefügt werden.
„§ 3a Der Bürgermeister kann Sitzungen des Gemeinderates ohne persönliche Anwe- |
Der Gemeinderat fasste hierzu den notwendigen Beschluss. Die neu gefasste Hauptsatzung ist an anderer Stelle abgedruckt.
4. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Löwenstein
In der Sitzung am 5. Dezember 2019 hat der Gemeinderat die neue Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Löwenstein beschlossen.
Die Stundensätze der Einsatzkräfte setzten sich aus den beim Einsatz gewährten Entschädigungen und aus den sonstigen Kosten der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen zusammen.
Aufgrund des Beschlusses vom 5. Dezember 2019 werden 22,50 € je Stunde pro Feuerwehrangehörigem weiter verrechnet.
Die sonstigen Kosten wurden nun von der Verwaltung aufgrund der vergangenen drei Jahre kalkuliert, sprich von 2018 bis 2020. Im Ergebnis sind pro Stunde 25,95 € je Feuerwehrangehörigem an die Stadt zu ersetzen. Sprich eine Erhöhung von 3,45 € pro Stunde je Feuerwehrangehörigem.
Der Feuerwehrausschuss wurde, wie gesetzlich vorgeschrieben, gehört.
Der Gemeinderat fasste den einstimmigen Beschluss:
1. der Kalkulation der Personalkosten wird zugestimmt.
2. der Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Löwenstein wird, wie vorgeschlagen, neu gefasst.
Die komplette Änderung der Satzung ist an anderer Stelle abgedruckt.
5. Bausache
Dem Bauvorhaben Schulgasse 3, Umbau und Nutzungsänderung zu einem Mehrfamilienhaus, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bekanntmachungstag: 29. Januar 2021