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Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10. September 2020
Feuerwehrbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr
Die Gemeinden haben auf ihre Kosten entsprechend den örtlichen Bedürfnissen, die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrausrüstungen und Einrichtungen, sowie Geräte zur Kommunikation zu beschaffen, und zu unterhalten. Aus dem Begriff „den örtlichen Verhältnissen entsprechend“ leitet sich ab, dass jede Gemeinde ihr Gefährdungspotenzial und ihre spezifische Risikosituation analysieren muss, um für sich dann in kommunaler Eigenverantwortung zu definieren, wie die Feuerwehr besetzt und ausgestattet sein soll. Das Ergebnis dieser Untersuchungen wird in einem Feuerwehrbedarfsplan festgehalten, der regelmäßig fortgeschrieben wird.
Mit der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Löwenstein wurde Herr Dr. Roland Demke, leitender Branddirektor, beauftragt. Herr Dr. Demke erläuterte den wesentlichen Inhalt des Feuerwehrbedarfsplanes im Rahmen der Gemeinderatssitzung.
Der Gemeinderat beschloss den Feuerwehrbedarfsplan Fortschreibung 2020.
Vergabeart für Bauplätze im Baugebiet „Käppelesfeld-Abrundung Nord“
Die Stadt Löwenstein hat im Baugebiet „Käppelesfeld Abrundung Nord“ zwei Bauplätze zu veräußern. Die Grundstücke haben eine Fläche von 536 qm bzw.528 qm. Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot. Es können Angebote für beide Bauplätze abgegeben werden. Der Käufer verpflichtet sich zur bezugsfertigen Erstellung eines Wohnhauses innerhalb von fünf Jahren nach Verkauf des Grundstücks. Bei mehreren gleichlautenden Geboten wird jeweils ein Nachtragsgebot eingeholt.
Die Ausschreibung mit vollständigem Text erfolgt in der Zeit vom 14.09.2020 bis 11.10.2020 in der „Löwensteiner Chronik“ (erstes Erscheinungsdatum 18.09.) sowie auf der Homepage der Stadt Löwenstein. Die Angebotseröffnung wird nach Ende der Frist durch den Bürgermeister und seinen drei Stellvertretern erfolgen.
Vorstellung der Erschließungsplanung für Baugebiet „KäppelesfeldAbrundung Nord“
Erstellung eines Jagdkatasters Auftragserteilung an die Fa. Digiterra
Durch das Inkrafttreten des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (DVO JWMG) kam es zu erheblichen Änderungen im Jagdrecht. Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) und das Jagdgesetz Baden-Württemberg (JagdG BW) wurden durch das JWMG fast vollständig abgelöst. Aus diesem Grund müssen nun alle Jagdgenossenschaften ihre Satzungen an die neue Rechtslage anpassen. Um die neue Satzung in der Versammlung der Jagdgenossen beschließen zu können, muss vorab das Jagdkataster aktualisiert werden. Die Aufstellung des Jagdkatasters beinhaltet u.a. die Erfassung der Wald- und Feldflächen sowie deren Eigentümer. Für diese umfangreichen Tätigkeiten liegt ein Angebot der Firma DIGITERRA Systemhaus B. Drahola aus Schlierbach vor. Die Kosten für die Aufstellung und Fortschreibung belaufen sich auf ca. 4.300 €. Die Firma DIGITERRA Systemhaus B. Drahola, Schlierbach wurde gemäß dem Angebot vom 20.07.2020 mit der Aufstellung und Fortschreibung des Jagdkatasters beauftragt.
Bericht des Bauhofs
Bauhofleiter von Hanxleden unterrichtete das Gremium über laufende und abgeschlossene Maßnahme des städtischen Bauhofs.
Bekanntmachungstag: 18.09.2020