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Die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)
Stellenangebote
der Stadt Löwenstein (ca. 3.400 Einwohner) ist infolge des Eintritts des bisherigen Stelleninhabers in den Ruhestand zum 01.03.2026 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 03. Mai 2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 31. Mai 2026, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die nach § 46 Absatz 2 und in § 28 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am 07. April 2026, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadt Löwenstein, Maybachstraße 32, 74245 Löwenstein, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- zehn Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Gemeindeverwaltung Löwenstein, Wahlamt, Maybachstraße 32, 74245 Löwenstein, kostenfrei ausgegeben);
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Absatz 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vorliegt, auf amtlichem Vordruck;
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Ort und Zeitpunkt einer eventuellen persönlichen Vorstellung in einer öffentlichen Versammlung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt.
Bekanntmachungstag: 27. Februar 2026
Einrichtungsleitung (m/w/d) für die Kindertagesstätten „Löwenburg“ und „Lindwürmle“
Die Stadt Löwenstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die neu geschaffenen Stellen jeweils eine Einrichtungsleitung (m/w/d) für die Kindertagesstätten „Löwenburg“ und „Lindwürmle“ mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils 80 – 100 %.
Aktuell wird ein Betreuungskonzept entwickelt, in dem Betreuungszeiten von 7.00 bis 17.00 Uhr vorgesehen sind.
IHRE AUFGABEN:
- Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption
- Begleitung und Führung des pädagogischen Teams
- Vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit Eltern und Kindern
- Personalentwicklung und Mitarbeit bei der Personalgewinnung
- Team- und Organisationsentwicklung
- Planung und Sicherstellung der Durchführung des pädagogischen Angebots in der Einrichtung
IHR PROFIL:
- Staatlich anerkannte/r Erzieher/in, bevorzugt mit Leitungserfahrung, Zusatzqualifikation oder ein Studium im Bereich Frühpädagogik bzw. Sozialpädagogik oder vergleichbarer Abschluss
- Wertschätzender, liebevoller und individueller Umgang mit den Kindern und ihren Familien
- Fundierte Kenntnisse im Bereich frühkindlicher Bildung und Entwicklung
- Fähigkeit und Kenntnisse in Konzeptions- und Qualitätsentwicklung
- Organisations- und Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen
- Kenntnisse in Betriebsorganisation und Personalführung
- Kenntnisse in Verwaltungstätigkeiten und den gängigen EDV-Verfahren
- Persönliches Engagement, selbständiges Arbeiten
UNSER ANGEBOT:
- Anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgaben
- Möglichkeit, Ihre Kompetenzen aktiv einzubringen und weiterzuentwickeln
- Umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
- Unbefristete Stelle
- Ausreichende Leitungszeit
- Vergütung nach Entgeltgruppe S 13 TVöD (SuE)
Telefonische Auskünfte erhalten Sie von Frau Antje Spöri, Tel. Telefonnummer: 07130-22-10
Wir erwarten Ihre Bewerbung bis zum 20. März 2026 an:
Stadtverwaltung Löwenstein
Maybachstr. 32
74245 Löwenstein
z. Hd. Frau Spöri
oder an antje.spoeri(@)stadt-loewenstein.de




