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Einführung einer Ortstaxe/ Kurtaxe
Nach Beschlusslage des Gemeinderats vom 06.07.2023 erwägt die Stadt Löwenstein aktuell nicht, eine Kurtaxe zu erheben.
Die Fraktion „Unabhängige Bürger“ hat am 08.12.2025 die Einführung einer Ortstaxe zum 01.01.2027 beantragt.
Grundlage zur Einführung einer Kurtaxe / Ortstaxe ist, dass die Kommune ein staatlich anerkannter Kurort, Luftkurort oder Erholungsort ist oder der Definition nach eine sonstige Fremdenverkehrsgemeinde.
Die Stadt Löwenstein ist seit dem 19.09.1997 durch Bewilligung des RP Stuttgart „Erholungsort“.
2022 wurde durch eine Vorgabenänderung eine Neubeantragung des
Prädikates erforderlich, was am 03.11.2022 geschah.
Auf Nachfrage vom 11.11.2025 beim RP Stuttgart wurde mitgeteilt, dass bis zur Jahresmitte 2026 mit einer Antwort zu rechnen sei.
Bei ‚Verlust dieses Prädikates wäre auch der Status einer sonstigen Fremdenverkehrsgemeinde in Frage gestellt.
Es liegt der Verwaltung eine Einschätzung von Rechtsanwalt Wolfram Sandner vom 21.06.2023 über „die Voraussetzungen für die Einführung einer Kurtaxe und die rechtlichen Anforderungen an ihren Vollzug in der Praxis“ vor.
Im Vorarbeit der Verwaltung wurde bereits 2021 zum Thema „Einführung einer Kurtaxe“, wegen der Unverhältnismäßigkeit von Verwaltungsaufwand und geringen Einnahmen nicht empfohlen.
Der Vorsitzende hat sich schon 2024 intensiv mit der Thematik beschäftigt und einen kompletten Kurtaxensatzungsentwurf erarbeitet und entsprechende Berechnungen angestellt, sowie Erläuterungen dazu verfasst.
Dieser Entwurf wird dem Gemeinderat in der Sitzung ausführlich erläutert und diskutiert.
Unterschiedliche Auffassung hinsichtlich der Kalkulation, Höhe, Pauschale einer Kurtaxe oder ob eine Anrechnung nach Personen, Betten oder Fahrzeugen erfolgen soll wurden in der Beratung ausgeführt.
Voraussetzung ist die Schaffung von Angeboten und Attraktivitäten bei der Gemeinde.
Investitionen könnten dann in die Berechnung einer Kurtaxe mit eingehen.
Künftige Diskussionspunkte sind auch die Akzeptanz von Besuchern und Gäste für einen Mehrwert durch Angebote.
Es erging der mehrheitliche Beschluss, eine weitere Beratung über die Einführung einer Kurtaxe, bis auf weiteres auszusetzen.
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
Die aktuelle Friedhofssatzung der Stadt Löwenstein in der Fassung vom 06.07.2023 soll durch die Hinzufügung im § 5 um den Absatz 3 folgendermaßen ergänzt werden:
„(3) An Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden keine Bestattungen durchgeführt. Dadurch haben die Zeilen 2.14, 2.22 und 2.24 (Zuschlag an Samstagen) keine Grundlage mehr und entfallen ersatzlos.“
Die Änderung wurde mit der Allevo-Kommunalberatung abgestimmt und für rechtlich unbedenklich gehalten.
Die Höhe der Gebühren bleibt, ebenso wie der Rest der Friedhofssatzung, unberührt.
Die letzte Gebührenkalkulation erfolgte im Jahr 2023.
Es sollte 2027 oder 2028 eine Überarbeitung erfolgen.
Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Friedhofsatzung in der nun vorgestellten Fassung zu.
Information über Inhalte der Verbandesversammlungen (Wasserverband Sulm, Naherholungszweckverband, Gruppenkläranlage, Sulmwasserversorgungsgruppe)
Jeweils im November und Dezember 2025 fanden die Sitzungen der vier Zweckverbände statt.
Der Vorsitzende gab in der Sitzung einen kurzen Sachstandsbericht über Aufgaben, Zusammensetzung, Entscheidungsgremien und Beteiligungen der Stadt.
Ferner wurden aktuelle Projekte und Tätigkeitsfelder vorgestellt.
Die Information diente auch als Grundlage für die weiteren Haushaltsplanungen.'
Das Gremium nahm Kenntnis.
Gründung eines „Arbeitskreises Märkte“
In Löwenstein haben die Märkte eine lange Tradition.
Aktuell lässt sich das Marktgeschehen wohlwollend eher mit Worten wie „überschaubar oder semioptimal“ beschreiben.
Damit die Stadt nicht sehenden Auges ein weiteres Stück Löwenstein leichtfertig verliert, wird ein Arbeitskreis den Ist-Stand ermitteln, Möglichkeiten erörtern und idealerweise Lösungen erarbeiten.
Arbeitsfelder sind der Wochenmarkt, die „Jahrmärkte“ (Peter und Paul, sowie Martini) und sonstige Märkte (Naturparkmarkt, Weihnachtsmarkt, etc.)
In diesem Arbeitskreis werden Personen aus der Verwaltung und aus dem Gemeinderat (StR Hoyler, Ortwein, Hörger, Künzlen und Miramontes) beteiligt sein.
Die Möglichkeit, dass sich hier interessierte Löwensteiner engagieren und einbringen, wurde ebenso eröffnet.
Auch „Marktbeschicker“ könnten mit eingebunden werden.
Der Gemeinderat stimmte deshalb der Einrichtung eines „Arbeitskreis Märkte“, wie beschrieben, zu.
Bekanntgaben: Schließung der Postfiliale Löwenstein
Die deutsche Post AG hat einen Antrag auf Zulassung einer automatisierten Poststation anstelle der Universaldienstfiliale in der Maybachstraße 35 gestellt.
Die Bundesnetzagentur, die die Einhaltung des Postgesetzes überwacht, hat uns am 30.12.2025 davon in Kenntnis gesetzt und uns aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben und das Benehmen zu erteilen.
Diese Rückmeldung trägt lediglich etwas zur Meinungsbildung bei und hat leider vermutlich keinen großen Einfluss auf die Entscheidung.
Seit der zur Verfügungsstellung der Fläche am Stutz hat sich das Postgesetz dahingehend geändert, dass für Löwenstein die Poststation in ihrer jetzigen Ausführung als einzige Poststelle für die Gemeinde zulässig sein kann (oder ist).
Der Vorsitzende gab eine vorbereitete Antwort zur Kenntnis, wonach die Stadt Löwenstein das Benehmen auf Zulassung einer automatisierten Station anstelle einer Universaldienstfiliale in Löwenstein nicht herstellt.
Es wäre absolut bedauerlich, wenn die Deutsche Post AG die Universaldienstfiliale in der Maybachstraße 35 in Löwenstein schließen würde.
Allerdings deutet alles daraufhin.
Bekanntmachungstag: 22. Januar 2026





