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Zum Jahreswechsel hat der Landkreis Heilbronn sein Angebot bei der Abfallentsorgung erweitert und ein Holsystem mit einer Gelben Tonne neu eingeführt. In der öffentlichen Diskussion hat dies zuweilen zu Missverständnissen oder Fehlinformationen geführt. Im Folgenden gibt der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Heilbronn Antworten:
- Lieferung der bestellten Abfallbehälter
> Rest- und Biomülltonnen sowie auch die neu eingeführten Gelben Tonnen, die fristgerecht bis zum 1. September 2025 beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Heilbronn bestellt wurden, sind ausgeliefert.
>Für Behälter, die bis 9. Januar bestellt und bereits im System erfasst waren, ist die Verteilung bis 31. Januar 2026 geplant. Tonnen, die danach bestellt wurden, werden ab Februar 2026 verteilt. Ebenso erfolgt der Tausch von bereits neu ausgelieferten Behältern ab Februar.
- Erreichbarkeit per E-Mail beziehungsweise Telefon
>Derzeit geht beim Landratsamt eine immense Zahl an E-Mails und Anrufen ein. Die Erreichbarkeit der Servicehotline ist dadurch leider stark eingeschränkt, eine Rückmeldung auf EMails nur verzögert möglich. Grund sind neben kurzfristigen Neu- und Nachbestellungen insbesondere der zuletzt häufige Wunsch nach Umbestellung (z.B. 60- statt 120-Liter-Tonne).
>Die Teams des Landratsamts arbeiten mit Nachdruck daran, alle Anfragen abzuarbeiten und Bestellungen aufzunehmen.
>Lieferung von Restmüll- und Biotonnen sowie deren Nachund Umbestellung, Reklamation, Stornierung usw. sind über das AWB-Kundenportal unter www.aw-landkreis-heilbronn.de möglich.
- Leerungsrhythmus
>Zwölf Mindestleerungen bedeuten nicht, dass die Restmülltonne nur noch alle vier Wochen geleert werden kann. Denn pro Jahr werden nach wie vor 26 Leerungstermine angeboten – diese können nach eigenem Ermessen in Anspruch genommen werden.
>Übrigens: Mit der Einführung der kostenfreien Gelben Tonne wird die bei den Gebühren künftig leerungsabhängige Restmülltonne wirklich zu einer „Rest“-Tonne, da ein Teil der bisherigen Wertstoffe über die Gelbe Tonne entsorgt werden kann. Leider haben zu viele Haushalte bisher Leichtverpackungen nicht über den Recyclinghof, sondern über den Restmüll entsorgt.
>An den Leerungsintervallen bei den Biotonnen ändert sich nichts. Die Grundstücke werden alle zwei Wochen angefahren, im Sommer weiterhin sogar jede Woche. Die Gebühr für die Biotonne ist weiterhin nicht an die Zahl der Leerungen gekoppelt.
- Der Landkreis verdient NICHT an den Abfall-Gebühren
>Im kommunalen Abfallrecht gilt der Grundsatz der Kostendeckung: Die von den Nutzern zu zahlenden Abfallgebühren dürfen nur die Kosten der kommunalen Abfallentsorgung decken – nicht darüber hinaus. Der Abfallwirtschaftsbetrieb darf dauerhaft weder Überschüsse noch Defizite erzeugen.
- Hätte man nicht einfach die vorhandenen Tonnen bechippen können?
>Die bisherigen Behälter mit einem Chip zu versehen, ist aus mehreren Gründen nicht sinnvoll: Dem Landkreis Heilbronn gehören die Behälter nicht. Um fremde Behälter zu bechippen, gibt es keine rechtliche Handhabe. Auch logistisch wäre eine Nachbechippung schwierig. Die Behälter müssten für diese Aktion bereitstehen und dann dem richtigen Grundstück zugeordnet werden. Da es bisher keine Behälterverwaltung gab, ist diese Zuordnung gar nicht möglich. Aufgrund der hohen Kosten wäre diese Vorgehensweise zudem nicht wirtschaftlich.
- „Wilder Müll“ wird durch Umstellung NICHT mehr
>Für einen Anstieg wilder Müllablagerungen durch die Umstellung gibt es keinen Beleg. Vielmehr soll die Gebührengestaltung zu einer Reduzierung beitragen. Denn durch die zwölf „Mindestleerungen“ pro Jahr gibt es – anders als früher – keinen Anreiz mehr, seinen Abfall an den Kosten für eine ganzjährige „Müllmarke“ vorbei zu schmuggeln. Zudem kann durch die Behälterverwaltung sichergestellt werden, dass alle Grundstücke und Betriebe mit Mülltonnen ausgestattet sind.
- Lässt die Recyclingqualität nach, weil die Leichtstoffverpackungen alle in einem Behälter landen?
>Sortieranlagen sind heute deutlich leistungsfähiger. So kann das Vorsortieren, das bisher über die Recyclinghöfe erfolgte, nun in den Sortieranlagen erfolgen. Durch die haushaltsnahe Erfassung werden deutlich mehr Wertstoffe gesammelt, die so der Wiederverwertung zugeführt werden können.
Im Überblick: Ansprechpartner und Zuständigkeiten
| Anliegen | Kontakt |
| Gelbe Tonne Bestellung | direkt über das zuständige Abfuhrunternehmen PreZero, Telefonnummer: Telefonnummer: 0800 1889966 oder unter www.prezero.de/landkreisheilbronn |
| Gelbe Tonne Lieferung, Reklamation, etc. | direkt über PreZero, Telefonnummer: Telefonnummer: 0800 1889966 oder per EMail an service.heilbronn.de(@)prezero.com |
| Blaue Tonne Bestellung, Lieferung, Leerung | direkt bei der Firma ALBA, Telefonnummer: Telefonnummer: 07131 95200 oder per E-Mail an heilbronn(@)alba.info |
| Restmüll- und Biomülltonne Lieferung, Nach- und Umbestellung, Reklamation, Stornierung, etc. | AWB-Kundenportal unter https://www.aw-landkreisheilbronn.de/ |
Die Umstellung und die damit verbundene Verteilung von über 350 000 Tonnen sind ein immenser Kraftakt. Herzlichen Dank an alle, die dazu beitragen, dass dies gemeinsam gelingt!
Bekanntmachungstag: 23. Januar 2026
Dosen über Gelbe Tonne und Recyclinghöfe entsorgen
Dosen unter anderem für Getränke können bislang an den öffentlichen Containerstandplätzen und auf den Recyclinghöfen im Landkreis Heilbronn abgegeben werden. Seit dem Jahresbeginn 2026 stehen dafür die Gelbe Tonne sowie auf den Recyclinghöfen die Container für Leichtverpackungen zur Verfügung. Die Dosencontainer dagegen werden sukzessive abgezogen. Die Abfallwirtschaft Landkreis Heilbronn bittet deshalb darum, diese öffentlichen Container ab sofort nicht mehr zu befüllen.
Bekanntmachungstag: 14. Januar 2026
Rücknahme alter Rest- und Bioabfallbehälter ab 2026
Mit dem Start des neuen Sammel- und Gebührensystems im Landkreis Heilbronn werden ab Januar 2026 nur noch Rest- und Bioabfallbehälter geleert, die mit einem Ident-System ausgestattet sind. Damit entfallen Müllmarken und Banderolen. Alte Behälter ohne Chip werden nicht mehr geleert.
Ab Januar 2026 können die alten Behälter bei einer Straßensammlung abgegeben werden. Gesammelt werden Rest- und Bioabfalltonnen in den Größen 40, 60, 80, 120 und 240 Liter. Die Rückgabe der Behälter ist freiwillig und kostenfrei. Die gesammelten Behälter werden dem Recycling zugeführt.
Damit die alten Behälter eingesammelt werden, stellen Sie diese bitte an der Straße bereit. Alle Altbehälter, die ab Beginn der jeweiligen Sammelwoche an der Straße bereitstehen, werden mitgenommen. Bitte beachten Sie dies, falls Sie die alten Tonnen behalten möchten. Für die Sammlung müssen die Behälter restentleert sein.
Die kreisweiten Straßensammlungen starten planmäßig in der dritten Kalenderwoche, die am Montag, 12. Januar 2026, beginnt. Auf dem Deckeletikett der neuen Abfallbehälter finden Sie den Sammelzeitraum für Ihre Stadt oder Gemeinde. Eine Übersicht, wo wann eingesammelt wird, finden Sie hier: www.aw-landkreis-heilbronn.de/unsere-aw/aktuelles/abfallwirtschaft-2026/behaelterverteilung
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die alten Rest- und Bioabfallbehälter (40 bis 240 Liter) ab 2026 auf 13 ausgewählten Sammelplätzen im Landkreis abzugeben. Die Annahme kann nur während der regulären Öffnungszeiten erfolgen. Bitte beachten Sie, dass viele Häckselplätze bis einschließlich 6. Januar 2026 geschlossen sind. Die Behälter müssen bei Abgabe leer sein. An folgenden Sammelplätzen werden alte Tonnen angenommen:
- Häckselplatz Bad Rappenau-Babstadt
- Häckselplatz Cleebronn
- Häckselplatz Eberstadt (Entsorgungszentrum)
- Häckselplatz Langenbrettach
- Häckselplatz Lauffen am Neckar
- Häckselplatz Möckmühl
- Häckselplatz Neckarsulm-Stadt
- Häckselplatz Obersulm-Willsbach
- Häckselplatz Offenau
- Häckselplatz Untergruppenbach
- Häckselplatz Schwaigern
- Häckselplatz Schwaigern-Stetten (Entsorgungszentrum)
- Recyclinghof Neckarwestheim
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die alten Behälter erst ab 2026 und nur an den oben genannten Sammelstellen angenommen werden können, da der Betrieb der Plätze weiterhin aufrechterhalten werden muss.
Bekanntmachungstag: 12. Dezember 2025
Öffnungszeiten der Häckselplätze Hößlinsülz
Im Gewann "Asang"
74245 Löwenstein-Hößlinsülz
Abfallwirtschaftsbetrieb(@)landratsamt-heilbronn.de
www.landkreis-heilbronn.de
Öffnungszeiten:
- Samstag
9.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Der Häckselplatz Hößlinsülz ist zu finden über die Verlängerung Asangstraße, im Außenbereich, zweite Feldwegabbiegung rechts. Die Zufahrt ist ausgeschildert.
Angenommen werden Baum-, Strauch- und Heckenschnitt.
Bekanntmachungstag: 10. Dezember 2025









