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Kündigung des Betreibervertrags zwischen der Stadt Löwenstein und Fröbel Kinder in Bewegung gGmbH
icon.crdate09.10.2025
Information
Der Gemeinderatssitzung hat in seiner Sitzung vom 3. Juli 2025 beschlossen, den Vertrag mit der Fröbel Kinder in Bewegung gGmbH (KIB) fristgerecht zum Ende des Kindergartenjahres 2025/26 (31.08.2026) zu kündigen.
Von den dort betreuten 30 Kinder sind 19 von Familien, die in Löwenstein wohnen.
Ausschlaggebend für den Beschluss war einerseits die Tatsache, dass – Stand Ende Juni 2025 – noch ausreichend freie Kapazitäten in den beiden Kinderbetreuungseinrichtungen „Löwenburg“ und „Lindwürmle“ vorhanden waren bzw. noch sind sowie andererseits insbesondere die finanziellen Zuschüsse, die von der Stadt Löwenstein zu entrichten sind, seit Jahren stark steigen.
Die Zuschüsse basieren auf einem 2018 abgeschlossenen Vertrag, in dem der gesetzliche Mindestzuschuss von 63% der Betriebsausgaben für die Gruppe der über 3-Jährigen (Ü3) und 68% der Betriebsausgaben für die Gruppe der unter 3-Jährigen (U3) festgeschrieben wurde.
Die Stadt Löwenstein erhält jährlich finanzielle Leistungen in Höhe von ca. 245.000€ aus dem Finanzausgleichgesetz (FAG) für die U3- und Ü3-Kinder, die in der KIB betreut werden, und leitet diese an die KIB weiter; hinzu kommt ein jährlich steigender Abmangel (2021: 94.000€; 2022: 107.500€; 2023: 141.400€; 2024: 154.000€; Prognose für 2025: 235.000€), der laut dem Vertrag von der Stadt Löwenstein zu erbringen ist.
Auch wenn durch interkommunale Regeln festgelegt ist, dass Löwenstein für die „ortsfremden“ Kinder Zahlungen in Höhe von ca. 30.000€ erhält, so sind die zusätzlichen Aufwendungen doch stets stark steigend.
In einem Gespräch mit der Geschäftsleitung der KIB am 20.05.2025 hat die Verwaltung deutlich gemacht, dass die überdurchschnittlich steigenden Kosten auch von Seiten des Gemeinderats wiederholt und dies seit Jahren bemängelt werden.
Gleichzeitig wurde nach Kosteneinsparungsmöglichkeiten gefragt, für die die Geschäftsleitung der KIB keinen Spielraum sah.
Parallel zur Kündigung des Betreibervertrages wurde die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt, zur Steigerung der Attraktivität der Kinderbetreuung in den städtischen Einrichtungen einen Kindergartenbedarfsplan und ein neues Betreuungskonzept zu erstellen – mit folgenden Randbedingungen:
- Angestrebte Betreuungszeiten 07:00 bis 17.00 Uhr,
- Reduzierung der Schließzeiten in den Sommerferien auf 3 Wochen,
- Konzeption der beiden Betreuungseinrichtungen prüfen,
- Abstimmung der neuen Konzeption vor Beschlussfassung im Gemeinderat mit dem Kommunalverband Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) im Hinblick auf die Betriebserlaubnis.
Um dies mit den Bedürfnissen der Eltern abzustimmen, hat die Verwaltung Ende August einen Fragebogen versandt und eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Die Stadt Löwenstein ist bestrebt, ein möglichst umfassendes Betreuungskonzept anzubieten, das den Bedürfnissen von Eltern und Kindern gerecht wird.
Ein bedarfsgerechtes und weiterhin pädagogisch hochwertiges Betreuungsangebot ist ein wichtiger Standortfaktor und die Voraussetzung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Dr. Eberhard Birk
Bürgermeister
Bekanntmachungstag: 09. Oktober 2025




