Hauptbereich
- Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Der Vorsitzende teilte mit, dass entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.01.25, Frau Antje Spöri aus Löwenstein, ab 14.4.25, die Amtsleitung des Haupt- und Ordnungsamtes der Stadt übernehmen wird.
- Planverfahren „Unter der Linde“ in Hößlinsülz
- Vorstellung der Planung und des Projektes
Der Gemeinderat hat am 14.11.2024 einen Aufstellungsbeschluss zum Baugebiet „Unter der Linde“ gefasst.
Herr van de Loo von Leostone Immobilien und Eigentümer der betreffenden Flächen stellte sich und das Unternehmen vor.
Architekt Jürg Schrembs erläuterte die Planung des Projektes.
So ist in den ersten Entwürfen, der Neubau von 6 Doppelhäusern, 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und ein 3-Familienhaus vorgesehen.
Die Mehrfamilienhäuser könnten auch Betreutes Wohnen und ein Café anbieten.
Insgesamt könnten 24 Wohnung bzw. 35 Wohnungen bei Betreutem Wohnen entstehen.
Da diese Planung sich noch im Entwurfsstadium befindet, sind hinsichtlich Erschließung, v.a. Zu- und Abfahrt im Zuge der weiteren Planung und im Bauleitplanverfahren zu untersuchen.
Dies gilt auch für die Schaffung von Stellplätzen.
Genauso sind mögliche Nutzungskonflikte mit der angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche zu klären.
Insgesamt positiv wurde im Gremium der sparsame Flächenverbrauch und die Innenverdichtung der Planung und Örtlichkeit bewertet; genauso, wie die Schaffung von Wohnraum allgemein.
Die vorgestellte Planung soll weiterverfolgt werden und dann im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden.
Im diesem Bauleitplanverfahren werden alle Beteiligten die Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen.
- Überprüfung des Lärmaktionsplanes Löwenstein
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
- Beschlussfassung über den Abschluss des Verfahrens
Die Stadt Löwenstein hat im Jahr 2021 einen Lärmaktionsplan erstellt. Nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362), ist alle 5 Jahre, spätestens jedoch im Jahr 2024 turnusmäßig eine Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen. Der bisherige Geltungsbereich des Lärmaktionsplans wurde um den Ortsteil Reisach erweitert.
Der Gemeinderat hat das Ingenieurbüro Zimmermann aus Haßmersheim mit der 1. Überprüfung des Lärmaktionsplans für Löwenstein beauftragt.
Bisheriger Verfahrensablauf
Die Öffentlichkeit wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt vom 09.06.2023 über die Durchführung sowie die Art der Beteiligung informiert. Am 19.09.2024 fand eine öffentliche Gemeinderatssitzung statt, in der der Entwurf des Lärmaktionsplans beraten wurde. Die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren erfolgte im Zeitraum vom 14.10. bis 14.11.2024 durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange (TÖB) um Stellungnahme zum Berichtsentwurf gebeten.
Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
Aus der Bürgerschaft gingen in diesem Zeitraum keine Anregungen ein.
Von den angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange (Nachbarkommunen, maßgebende Behörden) haben acht TÖB’s mit einer Stellungnahme geantwortet. Davon sind erwartungsgemäß die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Stuttgart und der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt heilbronnam relevantesten.
Die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen der TÖB’s sind als Anlage zu dieser Sitzungsvorlage enthalten. Herr Zimmermann ist bei der Sitzung anwesend und wird diese Vorschläge ggf. im Einzelnen erläutern.
Maßnahmen des Lärmaktionsplans
Das Verfahren kann mit der förmlichen Festsetzung des folgenden Maßnahmenpakets abgeschlossen werden.
Maßnahme H1: Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der B 39 in der Ortsdurchfahrt von Hirrweiler, Zeitraum 0-24 Uhr
Maßnahme H3a: Einbau einer geschwindigkeitsdämpfend wirkenden Mittelinsel auf der B 39 im Ortseingangsbereich von Hirrweiler aus Richtung Löwenstein (Kernort)
Maßnahme H3b: Einbau einer geschwindigkeitsdämpfend wirkenden Mittelinsel auf der B 39 im Ortseingangsbereich von Hirrweiler aus Richtung Mainhardt
Maßnahme L2a: Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags* auf der B 39 in der OD von Löwenstein (Kernort)
Maßnahme L2b:Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags* auf der B 39 im Abschnitt Tiergartenstraße – Vorhofer Straße
Maßnahme L2c: Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags* auf der L 1111 (Vorhofer Straße)
Maßnahme H2: Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags* auf der B 39 in der Ortsdurchfahrt von Hirrweiler
Maßnahme L5: Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h auf der B 39 im Abschnitt nach der Ortstafel von Löwenstein (Kernort) in Fahrtrichtung
Hirrweiler auf einer Länge von 150 – 200 m
Maßnahme R1:Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der K 2107 (Lichtensterner Straße) im Abschnitt Einmündung Löwensteiner Straße - Ortstafel Ri.
Lichtenstern auf 30 km/h, 0-24 Uhr
Maßnahme S1: Passiver Schallschutz an besonders betroffenen Gebäuden an der B 39 in Löwenstein und Hirrweiler *:Pegelminderung > 2 dB(A) gegenüber Asphalt-oder Splittmastixbelag.
Der Gemeinderat stimmte dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmenkatalog mehrheitlich zu:
Die 1. Überprüfung des Lärmaktionsplans der Stadt Löwenstein (Abschlussbericht mit Abbildungen und Anlagen) wird auf der Grundlage der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen verabschiedet, öffentlich gemacht und als Kurzfassung an die Landesanstalt für Umwelt, Naturschutz und Messungen Baden-Württemberg (LUBW) weitergeleitet.
Die im Lärmaktionsplan aufgezeigten Einzelmaßnahmen werden bei den zuständigen Behörden beantragt und sollen danach Zug um Zug umgesetzt werden.
Ferner:
Für die Massnahmen H 3a und H3b wird die Stadt eine Vorplanung mit Kostenschätzung durchführen lassen.
Außerdem werden in der nächsten Fortschreibung des Lärmaktionsplanes die Bereiche Löwensteiner Straße bis Einmündung Lichtensterner Straße, sowie die Weiler Straße jeweils in Reisach mit aufzunehmen sein.
- Durchführung der Eigenkontrollverordnung
- Abschluss eines Ingenieurvertrags
Für die Kommunen besteht die Verpflichtung alle 10 Jahre die Entwässerungskanäle zu begutachten (Eigenkontrollverordnung).
Hierbei wird eine TV- Untersuchung durchgeführt und der Zustand der Leitungen ermittelt und dokumentiert. Im Nachgang werden die Schäden klassifiziert und Reparaturmöglichkeiten erarbeitet.
2014 wurden alle Kanäle auf der Markung befahren und die Sanierung in Abschnitten unterteilt. In diesem Jahr, so der Vorschlag der Verwaltung, werden zunächst Teilflächen inspiziert.
Die Ortsdurchfahrten Reisach und Löwenstein, so die Ankündigung durch das Landratsamt Heilbronn, sollen im Jahr 2025 saniert werden, sodass diese Flächen im Vorfeld priorisiert werden sollten.
Das Büro Walter Ingenieure, Heilbronn wird mit der Vorbereitung und der Ausschreibung der Eigenkontrollverordnung beauftragt.
Es werden zunächst die Bereiche Löwenstein und Reisach bearbeitet.
- Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans
Nach den Vorgaben des Feuerwehrgesetzes müssen die Gemeinden entsprechend den örtlichen Bedürfnissen eine leistungsfähige Feuerwehr aufstellen und unterhalten.
Aus dem Begriff „den örtlichen Bedürfnissen entsprechend“ leitet sich ab, dass jede Gemeinde ihr Gefährdungspotential und ihre Risikosituation analysieren muss, um für sich dann in kommunaler Eigenverantwortung zu definieren, wie die Feuerwehr besetzt und ausgestattet sein soll.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen wird in einem fundierten Bedarfsplan festgehalten, der regelmäßig fortgeschrieben wird.
Die Fortschreibung muss nach 5 Jahren erfolgen. Die letzte Fortschreibung erfolgte 2020.
Die BC Brandschutz Consulting GmbH in Person von Herrn Dr. Demke hat diese Erstellung und Fortschreibung in der Vergangenheit für die Stadt Löwenstein durchgeführt und soll für einen Angebotspreis von netto 4300,-- € erneut damit beauftragt werden.
Herr Dr. Demke kann bei einer jetzigen Auftragsvergabe Ende 2025 mit seinen Arbeiten beginnen und die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans im Januar 2027 fertigstellen.
Die Erstellung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und dem Feuerwehrkommandanten.
Der Gemeinderat beschloss, die BC Brandschutz Consulting GmbH mit der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans zum Angebotspreis von 4300,--€ netto zu beauftragen.
Bekanntmachungstag: 19. Februar 2025