Aktuelles: Stadt Löwenstein

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Sarah Schock Freihaus
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Blick Löwenstein
Löwenstein mit Wolken
Stadt Löwenstein

Hauptbereich

Bericht aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.09.24

icon.crdate24.09.2024

Information

Lärmaktionsplan der Stadt Löwenstein

Die Analyse der aktuellen Lärmsituation ergab in der Kernstadt von Löwenstein und im Ortsteil Hirrweiler nach wie vor hohe Lärmbelastungen, wenngleich durch die Umsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Ortsdurchfahrt von Löwenstein (Kernstadt) dort die besonders hohen Lärmspitzen reduziert werden konnten.

Die Ortsdurchfahrt von Hirrweiler im Zuge der B 39 erhielt im Jahr 2022 einen neuen Fahrbahnbelag aus Splittmastixasphalt, der zwar aufgrund seiner Ebenheit etwas leiser als der alte Belag ist, aber nicht – wie im Lärmaktionsplan festgesetzt – einem speziellen lärmmindernden Fahrbahnbelag entspricht.

Demgegenüber zeigen sich im Ortsteil Reisach vergleichsweise moderate Lärmbelastungen weit unter dem gesundheitsgefährdenden Bereich.

Vom Gemeinderat beschlossener Maßnahmenkatalog:
Auf Grundlage der im Rahmen der ersten Überprüfung des Lärmaktionsplans Löwenstein gewonnenen Erkenntnisse wurde der bisherige Maßnahmenkatalog fortgeschrieben und um zusätzliche Maßnahmen erweitert:

Maßnahme H1: B39
Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Ortsdurchfahrt von Hirrweiler auf 30 km/h, Zeitraum 0-24 Uhr

Maßnahme H3a/b: B39
Einbau einer geschwindigkeitsdämpfend wirkenden Mittelinsel auf der B 39 im Ortseingangsbereich von Hirrweiler aus Richtung Löwenstein (Kernstadt) bzw. aus Richtung Mainhardt

Maßnahme L2a: B39
Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (Pegelminderung > 2 dB(A) gegenüber Asphaltbeton- bzw. Splittmastixbelag) in der OD von Löwenstein (Kernstadt) Kurzfristig: Fahrbahnbelagserneuerung mit einem Asphaltbeton bzw. Splittmastixbelag

Maßnahme L2b: B39
Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (Pegelminderung > 2 dB(A) gegenüber Asphaltbeton- bzw. Splittmastixbelag) im Abschnitt Tiergartenstraße – Vorhofer Straße Kurzfristig: Fahrbahnbelagserneuerung mit einem Asphaltbeton bzw. Splittmastixbelag

Maßnahme L2c: L1111
Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (Pegelminderung > 2 dB(A) gegenüber Asphaltbeton- bzw. Splittmastixbelag) auf der Vorhofer Straße

Maßnahme H2: B39
Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelags (Pegelminderung > 2 dB(A) gegenüber Asphaltbeton- bzw. Splittmastixbelag)in der Ortsdurchfahrt von Hirrweiler

Maßnahme S1: B39
Passiver Schallschutz an besonders betroffenen Gebäuden an der B 39 in Löwenstein und Hirrweiler

 

Neu hinzugekommen sind folgende Maßnahmen:

Maßnahme L5: B39
Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt nach der Ortstafel von Löwenstein (Kernstadt) in Fahrtrichtung Hirrweiler auf 70 km/h auf einer Länge von 150 – 200 m

Maßnahme H5: B39
Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dem Abschnitt vor der Ortstafel von Hirrweiler aus und in Fahrtrichtung Mainhardt auf 70 km/h auf einer Länge von 150 – 200 m

Maßnahme R1: K2107
Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Lichtensterner Straße im Abschnitt Einmündung Löwensteiner Straße - Ortstafel Ri. Lichtenstern auf 30km/h, 0-24 Uhr

Ferner soll die „Weiler Straße“ in Reisach ebenfalls im Zuge des weiteren Verfahrens als 30 er Zone, sowohl im Hinblick auf Lärmreduzierung, als auch aus Sicherheitsgründen, ausgewiesen werden und damit in das Verfahren einbezogen werden.

Die Zuständigkeit bei für die Umsetzung liegt bei der unteren Straßenverkehrsbehörde und dem Regierungspräsidium.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Löwenstein  wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Die Auslegung wird im Amtsblatt der Stadt bekanntgemacht.

Die maßgebenden Träger öffentlicher Belange (Behörden, Verbände, Nachbarkommunen) werden um Stellungnahme gebeten.

Bericht des Bauhofs

Baufleiter von Hanxleden berichtete über erfolgte Arbeiten in diesem Jahr:

u.a.

  • Außenanlage Feuerwehrhaus in der Reisacher Straße
  • Rodung Weinberg „Eisenberg“
  • Baumpflegearbeiten auf der Markung
  • Pflasterungen auf den Friedhöfen
  • Sicherheitsprüfung Elektrogeräte mit eigenem ausgebildetem Personal
  • Sanierungsarbeiten am Klostersee.
 

Bekanntmachungstag: 26. September 2024

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