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Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 umtauschen
Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sind bis Freitag, 19. Januar 2024 dazu verpflichtet, einen Antrag auf Umtausch des alten Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein zu stellen.
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Heilbronn fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen grauen, rosa oder DDR-Papierführerschein besitzen, dazu auf, den Antrag auf Umtausch beim Rathaus ihres Wohnorts einzureichen.
Mitzubringen sind der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Antragsformular ist im Rathaus erhältlich.
Ab Samstag, 20. Januar 2024 beginnt die Frist für den Führerscheinumtausch für die Geburtsjahrgänge 1971 und später.
Weitere Informationen sind unter www.landkreisheilbronn.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar.
Bekanntmachungstag: 16. November 2023
Ab sofort den Führerschein digital beantragen
Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreis Heilbronn können ab sofort ihren Führerschein online beantragen. Möglich ist dies für Personen, die bislang noch keinen Führerschein hatten und erstmals einen Führerschein beantragen.
Landrat Norbert Heuser freut sich: „Wir gehen mit dem digitalen Führerscheinantrag im Landkreis Heilbronn einen weiteren großen Schritt in Richtung benutzerfreundliche und digitale Verwaltung.“
Der Online-Erstantrag steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung und kann rund um die Uhr bequem vom Smartphone, Tablet oder PC beantragt werden. Voraussetzung für den digitalen Erstantrag ist die digitale Identifikation durch den elektronischen Personalausweis. Falls die OnlineFunktion des Personalausweises noch nicht freigeschaltet wurde, ist dies innerhalb der Antragstellung möglich.
Der Antrag kann über die Homepage des Landratsamt Heilbronn unter www.landkreis-heilbronn.de/fuehrerschein-digital oder durch Scannen des QR-Codes ausgefüllt und eingereicht werden, ohne persönlich beim Rathaus oder der Fahrschule erscheinen zu müssen. Die Ersterteilung beinhaltet die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T. Ein Antrag für begleitetes Fahren ab 17 ist aktuell noch nicht auf dem digitalen Weg möglich.
Die erforderlichen Dokumente wie der Sehtest, der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs und das biometrische Lichtbild, können online hochgeladen werden. Auch die Unterschrift wird digital erfasst. Die Gebühr wird über E-Payment abgewickelt. Personen, die keine freigeschaltete Online-Funktion haben, können den Antrag auch weiterhin über den postalischen Weg in Papierform einreichen.
Das Antragsformular und nähere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-heilbronn.de/fuehrerschein-digital abrufbar. Bei Fragen steht das Team der Führerscheinstelle unterTelefonnummer: 07131 994 450 zur Verfügung.
Das Landratsamt Heilbronn arbeitet aktuell daran den Antrag für begleitetes Fahren ab 17 Jahren und die Führerschein-Erweiterungen zeitnah digital zu ermöglichen.
Bekanntmachungstag: 08. November 2023
Umtauschpflicht für Führerscheine Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 umtauschen
Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sind bis Freitag, 19. Januar 2024 dazu verpflichtet, einen Antrag auf Umtausch des alten Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein zu stellen.
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Heilbronn fordert daher alle Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1965 bis 1970, die noch einen grauen, rosa oder DDR-Papierführerschein besitzen, dazu auf, den Antrag auf Umtausch beim Rathaus ihres Wohnorts einzureichen.
Mitzubringen sind der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Das Antragsformular ist im Rathaus erhältlich.
Ab Samstag, 20. Januar 2024 beginnt die Frist für den Führerscheinumtausch für die Geburtsjahrgänge 1971 und später.
Weitere Informationen sind unter www.landkreisheilbronn.de/fuehrerscheinumtausch abrufbar.
Bekanntmachungstag: 15. Oktober 2023